Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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Bekanntmachung, die Aufhebung der mit Sachsen-Coburg und Gotha im Jahre 1839 abge- 
schlossenen Uebereinkunft wegen Verhürung und Bestrafung der Forst-, Jagd-, Feld= und Fischerei- 
Frevel betreffend. 
Staateministerium des Königl. Hauses und des Aeußern. 
Nachdem mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs nachstehende 
Ministerial-Erklärung mit dem herzoglich Sächsischen Staatsministerium unter'm 16. I. Mts. 
ausgetauscht worden ist, so wird dieselbe hiemit zur allgemeinen Kenntniß und Beobachtung 
veröffentlicht. 
München, den 22. März 1875. 
rv. Pfretzschner. 
Der General-Secretär, 
Dr. v. Prestele. 
Ministerial-Erklärung, betreffend die Aufbebung der mit Sachsen-Coburg und Gotha unter'm 
9. April und 27. März 1839 abgeschlossenen Uebereinkunft wegen Verhütung und Bestrafung der an 
den beiderseitigen Landesgrenzen verüpten Forst-, Jagd-, Feld= und Fischerei-Frevel. 
Die königlich bayerische Regierung und die herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaische Regie- 
rung sind, in der Absicht, dem Gesetze vom 21. Juni 1869, die Gewährung der Rechtshülfe 
betreffend, bei Behandlung der an den beiderseitigen Landesgrenzen verübten Forst-, Jagd-, 
Feld= und Fischerei-Frevel einen gleichmäßigen Vollzug zu sichern, übereingekommen, die wegen
	        
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