Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis- 
amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1875. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Mittelfranken beträgt für das Jahr 1875 
1,414,331 fl. 8 kr., wovon ein Steuerprocent auf 14,143 fl. sich berechnet. 
III. 
Kreis--Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1875. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags erfolgten Anträge und Beschlüsse des Landrathes 
ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 4 
1) Wir genehmigen, daß nach Antrag des Landrathes zur Gleichstellung der Lehrer der 
Mädchenmittelclasse in Altdorf und der Knabenoberclasse in Lauf mit den übrigen 
Lehrern in ihrem Einkommen die Position sub cap. III, &. 1, Tit. 2, lit c. der 
Kreisausgaben von 2,629 fl. 44 kr. auf 2,679 fl. 36 kr. erhöht werde. 
2) Bezüglich der Erneuerung des im Landrathsprotekolle vom 15 November 1873 nieder- 
gelegten Vorbehaltes gegen die Belastung der Kreiefonds mit Prüfungs= und Aussichts- 
kosten für die deutschen Schulen verweisen Wir den Landrath auf Unseren Bescheid 
in Nr. IV Ziff. 2 des Landrathsabschiedes vom 9. April 1874. 
3) Dem Antroge des Landrathes entsprechend beauftragen Wir Unsere Kreisregierung, 
bei Aufstellung des nächsten Kreisbudgets in nähere Erwägung zu ziehen, ob es nicht 
in der Folge thunlich erscheine, den Zuschuß aus Kreisfonds an die Schullehrer= 
Wittwen= und Waisen-Cassa von Mittelsranken aus den Zinsen des Kapitalvermögens 
der genannten Cassa zu entnehmen und den Kreis von dieser Summe zu entlasten. 
4) Wir genehmigen, daß zur Ertheilung von Stipendien für Schülerinnen des Lehrerinnen- 
Seminars in Memmingen aus Mittelfranken der Betrag von 200 fl. gewährt und in 
den Etat eingestellt werde.
	        
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