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eine Staatsanstalt werden Wir bei Aufstellung des Budgetentwurfs für die nächste
Finanzperiode in weitere Erwägung ziehen lassen.
9) Dem Beschlusse des Landrathes, wenach derselbe die Position für Förderung der Rind-
viehzucht, insbesondere mittels Genossenschäftsbildung, unter den in seinen Verhandlungen
näher bezeichneten Modalitäten von 500 fl. auf 3,200 fl. erhöht hat, ertheilen Wir
gerne Unsere Genehmigung.
10) Wir genehmigen ferner, daß nach Antrag des Landrathes die Position unter Cap. V
der Kreisausgaben zur Gewährung von Remunerationen für praktische Aerzte in armen
Gegenden von 2,400 fl. auf 2,800 fl. erhöht werde.
11) Den von dem Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreisirrenanstalt
Erlangen gefaßten Beschluß bezüglich der Gewährung von Theuerungszulagen an die
Beamten und Bediensteten dieser Anstalt für die Jahre 1874 und 1875 haben Wir be-
reits genehmigt; den übrigen hinsichtlich der Kreisirrenanstalt gefaßten Beschlüssen, insbe-
sondere bezüglich der Verwendung der im Vorjahre als eventueller Betriebszuschuß be-
stimmten Summe von 1,850 fl., der Festsetzung des Etats für das Jahr 1875 und
der durch Gesetz vom 27. Juli 1874 (Gesetz= und Verordnungs-Blatt S. 443 u. f.)
genehmigten Aufnahme eines Kreisanlehens zur Deckung der Kosten der Errichtung
einer Pflegeanstalt für unheilbare Irre bei der Kreisirrenanstalt Erlangen ertheilen
Wir gleichfalls Unsere Genehmigung.
12) Von den namhaften Bewilligungen des Landrathes für verwahrloste und verlassene
Kinder und für Unterstützung armer Gemeinden zum Unterhalte von Irren in der
Kreisirrenanstalt haben Wir mit Befriedigung Kenntniß genommen.
13) Der Landrath hat auch für das Jahr 1875 zur Herstellung und Unterhaltung der
Districtsstraßen einen Zuschuß von 50,000 fl., zur besseren Instandsetzung der Ge-
meindewege eine Summe von 60,000 fl. und zur Vertheilung an jene Gemeinden,
welche bieher im Gemeindewegbaue Anerkennenswerthes geleistet haben, einen Beitrag
von 10,000 fl. bewilligt.
Für die hiedurch abermals bekundete opferwillige und einsichtsvolle Bedachtnahme auf
die Hebung des Districts= und Gemeindewegbaues sprechen Wir dem Landrathe unter Genehmi-
gung der bezüglichen Beschlüsse Unsere wohlgefällige Anerkennung aus.