Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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Festgesetzter 
Cap 8 Vortrag. Berrag. 
fl. r.#. 
II. Bedarf des Landrathes. „ 
1.] Düten und Reisekosten der Landraths-Mitglieder 1700 —— 
2. Disten und Reisctostene der Mitzleder des Landraths- R 400 — — 
3.] Regiekosten . 6001—— 
SuwaCap.ll.2700 — 
III. Auf Erziehung und Bildung. 
1.1 Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrerpersonals: 1 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatskrars 15621 50 1 
b) aus der Kreisschuldotation 10040 211 
P) Anschlag der ärarialischen Dianstwohmungen urd e 
94 fl. 18 kr. — —— 
Teit. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse: 
n! #a) nach bisheriger Bewilligung zum Vollzuge des Schulotations- " 
gesetzes vom 10. November 1867 33300 
b) zur Aubbesserung des unzureichenden Einkommene der wirk: # l 
lichen Schullehrer in Gemeinden bis zu 2,500 Seelen auf 
450 fl., in Gemeinden von 2,500 — 10,00)0 Seelen auf 
500 fl, der Verweser und weltlichen Lehrerinnen auf 300 fl., 
der Schulgehilfen auf 250 fl, ferner zur Gewährung einer Q 
Zulage von je 100 fl. an alle Verweser und weltlichen 1 
Lehrerinnen, sowie an alle Schulgehilfen. 81770 15 
J) zur Aufbesserung des Minimalgehaltes der Lehrer in den 
in Art. III. Abs. 2 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten 
Genelnden auf bOO fl. aus Kreftorns 2279 36/— 
Latus 143462—/2