Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis- 
amtsblatt von Unterfranken und Aschaffenburg für das Jahr 1874 Nr. 139 bereits verdffentlicht. 
II. 
Steuerprineipale für das Jahr 1875. 
Vorbehaltlich etwaiger Zu= und Abgänge berechnet sich das Steuerprincipale nach der 
Grund-, Haus-, Gewerbe-, Capital= und Einkommensteuer auf 1,409,765 fl. 9 kr., sonach ein 
Steuerprocent auf 14,098 fl. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis- Einnahmen für das Jahr 1875. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung der dem Landrathe vorgelegten Rechnungen und bei Prüfung der 
Voranschläge erfolgten Anträge und Beschlüsse des Landrathes ertheilen Wir nachstehende Ent- 
schließungen: 
1) Wir genehmigen die vom Landrathe beschlossene neue Vertheilung der Gehaltser- 
gänzungszuschüsse zum Vollzuge des Schuldotations= Gesetzes vom 10. November 1861 und 
die Erhöhung dieser Position um 130 fl. 
2) Wir beauftragen Unser Staats-Ministerium des Innern für Kirchen= und Schul- 
Angelegenheiten, die Bitte des Landrathes, 
a) in das nächste Budget eine namhafte Summe aus Centralfonds für Schulhaus- 
Neubauten an die einzelnen Kreise einzustellen, und 
b) hierous dem unterfränkischen Kreise jene Summe zu gewähren, welche im Verhält- 
nisse zu dem erhöhten Auswande steht, den dieser Kreis anderen Kreisen gegenüber 
seit längerer Zeit aus Kreis-Schulfonds für Schulzwecke verwendet hat, bei Auf- 
stellung des Budgets für die XIII Finanzperiode in nähere Würdigung zu ziehen. 
3) Dem Antrage des Landrathes auf Verleihung der pragmatischen Stellung an den 
Kreis-Schul-Inspector Gregor Fischer zu Würzburg haben Wir berelts unterm 26. Ja- 
nuar d. Is. Unsere Genehmigung ertheilt. 
Der vom Landrathe beschlossenen Erhöhung des Zuschusses zur Unterstützung weiblicher
	        
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