Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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Festgesetzter 
Cap Vortrag. Beag. 
fl. k# "a#I. 
III. Uebertrag 50089 zs 3 
c) Ergänzung nach Art. 6 des Schuldotationsgesetzes vom 
10. November 1861 18736 30/ 1 
d) zur Aufbesserung des ngureichenden Einkommens der virk 
lichen Schullehrer in Gemeinden bis zu 2500 Seelen auf 
450 fl., in Gemeinden von 2,500 10,000 Seelen auf 6 
500 fl, dann der Verweser und weltlichen Lehrerinnen auf 
300 fl. und der Schulgehilfen auf 250 fl., sowie zur Ge- "% 
währung einer Zulage von je 50 fl. an alle Verweser, welt- 
lichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 165842 54 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen in 6 Quin- 
quennien à 50 fl. für die wirklichen Schullehrer, und à 25 fl. „ 
für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen 99701 15.— 
Tit. 4. Beitröge zur Haltung von Schulgehilfen: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 206 
b) aus der Kreis-Schuldotatoon 2688 H— 
ID) zur Entschädigung der Schullehrer für die Verpstegung ber 
Schulgehilfen durch Erhöhung der deßfallsigen Aversa. 3600— 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für das 
active Lehrerpersonal: 
a) Functions-Remunerationen 383.— 
b) Unterstützungen 5000 —— 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Sulaassen 
#a) für die katholischen und protestantischen Schulen in Regens. 
burg die fürstlich Primat'sche Dotatio . 6019 13 
Latus 251266 15— 
 
	        
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