Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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schulfache durch bessere Ausbildung des Instituts der weiblichen Lehrerinnen, das in Nieder- 
boyern bereits besteht und keineswegs zur Verdrängung, sondern zur entsprechenden Ergänzung 
der Thätigkeit der klösterlichen Lehrerinnen bestimmt ist. 
Zu diesem Zwecke aber ist die Errichtung einer Lehrerinnen-Bildungsanstalt für den Kreis 
Niederbayern geboten, wie eine solche schon seit mehreren Jahren auch im Regierungsbezirke 
von Oberbayern mit segensreichem Wirken besteht. 
Wir beauftragen daher Unsere Kreisregierung unter Hinweisung auf die Normativ= 
Entschließung Unseres Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegen- 
heiten vom 5. Mai 1868, „die Bildung der Lehrerinnen betr.,“ das bei der letzten Landraths- 
versammlung eingebrachte, vom Landrathe aber zu Unserem Bedauern abgelehnte Postulat, 
betreffend die Errichtung eines Kreis-Lehrert Seminars, in die Propositionen zum Kreis- 
Budget pro 1876 neuerlich einzustellen. 
6) Dem Beschlusse des Landrathes, wonach den Töchtern des verlebten pensionirten Ge- 
werbschullehrers und Rectors Schlott hauer in Landshut, Namens Katharine und Hyacinthe 
Schlotthauer, für das Jahr 1875 eine Unterstützung von je 50 fl., zusammen 100 fl., 
aus dem Activreste der Gewerbschule in Landshut pro 1873 bewilligt wurde, ertheilen Wir 
Unsere Genehmigung. 
7) Desgleichen genehmigen Wir die Beschlüsse des Landrathes über die Pensions= und 
Alimentationsbezüge der Hinterbliebenen des verlebten Gewerbschullehrers Wagner zu Passau. 
8) Gerne haben Wir die Bereitwilligkeit wahrgenommen, mit welcher der Landrath den 
Postulaten wegen Bewilligung von Theuerungszulagen für das Lehrerpersonal und die nicht 
stabilen Bediensteten der Gewerb= und Landwirthschaftsschulen sowohl für das Jahr 1875, 
als auch für das Jahr 1874 seine Zustimmung ertheilt und die Verleihung pragmatischer 
Rechte an die wirklichen Lehrer der genannten Anstalten ermöglicht hat. 
Wir haben die für die Gewährung der Theuerungszulagen erforderlichen Beträge in das 
Kreisbudget einstellen lassen und verweisen bezüglich der dienstlichen Stellung der erwähnten 
Lehrer auf Unsere bereits am 7. Januar l. Is. ergangene Verordnung. 
9) Dem Beschlusse des Landrathes über die Gewährung einer Remuneration von 100 fl. 
an den Landwirthschaftslehrer J. N. Bauer in Straubing haben Wir die Genehmigung 
erthellt und die bezeichnete Summe in den Voranschlag der Kreisausgaben einstellen lassen. 
10) Der Landrath hat dem Comité des landwirthschaftlichen Vereins von Niederbayern 
48“ 
 
	        
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