Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis- 
amtsblatt bereits veröffentlicht. 
Steuerprincipale für das Jahr 1875. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirkes Schwaben und Neuburg beträgt für das 
Jahr 1875 1,547,130 fl. 52 kr. 3 dl., wovon ein Steuerprocent auf 15,471 fl. sich berechnet. 
II. 
Kreis-Ausgaben und Kreis.- Einnahmen für das Jahr 1875. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Landrathes 
ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1) Wir beauftragen Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulan- 
gelegenheiten, die Bitte des Landrathes, daß die fundations= und dotationsmäßigen Reichnisse 
des Staatsärars an deutsche Schulen, welche im Kreisbudget pro 1874 mit 4291 fl. 34 kr. 1 dl. 
vorgetragen sind, für die Zukunft auf 18472 fl. 22 kr. 1 dl festgestellt und die einschlägigen 
Zuschüsse aus Centralfonds, welche bisher auf 5661 fl. 34 kr. 1 dl. sich beliefen, auf einen 
der vorgenannten Summe adäquateren Betrag erhöht werden möchten, im Benehmen mit Un- 
serem Staatsministerium der Finanzen einer sorgfältigen Prüfung zu unterstellen und über 
das Ergebniß Uns besonderen Bericht zu erstatten. 
2) Wir genehmigen die von dem Landrathe beschlossene Erhöhung der Position in 
Cap. III §. 1 Tit. 2 lit. a der Kreisausgaben von 37605 fl. auf 37855 fl. 
3) Ebenso genehmigen Wir die vom Landrathe beschlossene Erhöhung der Beiträge zur 
Haltung von Schulgehilfen von 810 fl. auf 840 fl. und beauftragen Unsere Kreisregierung, 
den hiebei ausgesprochenen Wunsch des Landrathes, die zur Haltung von ständigen Schulge- 
hilsen genährten Zuschüsse künftig bei den Congrualaufbesserungen vorzutragen, bei Aufstellung 
des nächsten Kreisbudgets entsprechend zu berücksichtigen. 
4) Dem Wunsche des Landrathes, daß der Bedarf für Aufbesserung der Verpflegskosten- 
Entschädigung der Schulgehilfen auf Centralfonds übernommen werde, vermögen Wir Angec- 
sichts der in der XI. und XII. Finanzperiode auf die Centralfonds übernommenen sehr nam- 
haften Leistungen für die Zwecke der Volksschulen um so weniger zu entsprechen, als der frag-
	        
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