Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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liche Bebarf im gleichen Betrage, wie von dem Landrathe von Schwaben und Neuburg von 
den Landräthen der übrigen Kreise unbeanstandet verwilligt worden ist. 
5) Dem Wunsche des Landrathes entsprechend wird Unsere Kreisregierung Vorsorge 
treffen, daß in Zukunft alle Gemeinden, welche um Unterstützung zu Schulhausbauten nach- 
suchen, neben den bisherigen tabellarischen Uebersichten die revidirten Gemeinderechnungen der 
letzten fünf Jahre in Vorlage zu bringen haben. 
6) Wir genehmigen den Beschluß des Landrathes, daß dem bayerischen Lehrerwiisenstifte 
pro 1875 eine Unterstützung von 300 fl. aus Kreisfonds zugewendet werde. 
7) Der vom Landrathe beschlossenen Erhöhung des Reservefondes für Erzlehung und 
Bildung von 3000 fl. auf 4000 fl. ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
8) Wir haben aus den Verhandlungen gerne entnommen, daß der Landrath durch seine 
Beschlüsse die Verleihung der pragmatischen Rechte an die wirklichen Lehrer der im Kreise 
bestehenden Gewerbschulen und an die geprüften Studienlehrer an den iselirten Lateinschulen 
mäöglich gemacht und dem Postulate der Regierung wegen Bewilligung von Theuerungszulagen 
an diese Lehrer, wie an die Nebenlehrer und nicht stabllen Bediensteten der genannten Anstalten 
wenigstens für das Jahr 1875 seine Zustimmung ertheilt hat. Bezüglich der Verleihung 
pragmatischer Rechte an die wirklichen Lehrer der Gewerbschulen und an die geprüften Studien- 
lehrer der isolirten Lateinschulen verweisen Wir auf Unsere bereits am 7. und 8. Jänner 
lI. Is. ergangenen Allerhöchsten Verordnungen. 
Den für die Theuerungszulagen für das Jahr 1875 erforderlichen Betrag haben Wir 
in das Kreisbudget einstellen lassen. Nachdem mit Ausnahme der Landräthe von Schwaben 
und Neuburg, dann der Pfalz, die sämmtlichen Landröthe der Regierungsbezirke des König- 
reiches den Lehrern an den genannten Schulen die Theuerungszulagen auch für das Jahr 1874 
bewilligt haben und durch Vorenthaltung der Zulagen für letzteres Jahr diese Lehrer in den 
beiden Regierungsbezirken gegenüber den Lehrern in den anderen Kreisen in einen unverdienten 
Nachtheil gebracht würden, so beauftragen Wir Unsere Kreisregierung, die nachträgliche 
Bewilligung der Theuerungszulagen für das Jahr 1874 nochmals als Postulat an die nächste 
Landrathsversammlung des Kreises zu bringen und auf diese Weise die Gleichstellung der 
betheiligten Lehrer mit dem größten Theile ihrer Amtsgenossen im Königreiche herbeizuführen. 
Von den Beschlüssen des Landrathes wegen Herbeiführung einer verbesserten Organisation 
der isolirten Lateinschule zu Andau und Aufstellung eines dritten geprüften Studienlehrers an 
der isoltrten Lateinschule zu Oettingen haben Wir mit Befriedigung Kenntniß genommen. 
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