Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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III. Abschnitt. 
wünsche nnd Auträge. 
A. 
Wünsche und Anträge zum Finanzgesetze und Pudget. 
S. 15. 
Auf den an Uns bezüglich des Staatsgutes Schleißheim gestellten Antrag, 
„es sei an die kgl. Staatsregierung das Ersuchen zu richten, die gegenwärtig der 
Landwirthschaft dienenden Gründe baldthunlichst aufforsten zu lassen,“ 
verweisen Wir auf §. 16 Unseres Landtags-Abschiedes vom 28. April 1872 und beauftragen 
zugleich Unser Staatsministerium der Finanzen, diesem Gegenstande auch ferner die sorgfältigste 
Bedachtnahme zuzuwenden. 
S. 16. 
Entsprechend dem an Uns gebrachten Wunsche beider Kammern, 
„daß die in den Etats der Civilministerien vorgesehene 20% ge und beziehungsweise 
15°ige Erhöhung der Functionsbezüge des nicht stabilen Dienstpersonals insoweit zu 
cessiren habe, als die Anweisung dieser Erhöhung den ganzen oder theilweisen Einzug 
der Militärpension zur Folge haben würde," 
haben Wir unterm 14. August v. Is. durch Unser Staatsministerium der Finanzen geeignete 
Verfügung treffen lassen. 
§. 17. 
Aus Anlaß des von den beiden Kammern des Landtages an Uns gebrachten Wunsches, 
„es wolle von den in Landau disponibel werdenden Militärgebäuden ein geeignetes 
Object für die Justizverwaltungszwecke zur Disposition gestellt werden,“ 
wurden durch Unser Staatsministerium der Justiz zuvörderst die nothwendigen örtlichen Erheb- 
ungen gepflogen und diesen entsprechend sofort mit Unserem Kriegsministerium die erforderlichen 
Unterhandlungen eingeleitet, welche zur Zeit noch nicht zum Abschlusse gediehen sind. 
g. 18. 
Die an Uns gestellte Bitte, 
„bei der bereits zugesicherten Reform der Verwaltungsorganisation außer der Ge- 
schäftsvereinfachung hauptsächlich auf die möglichste Verminderung der Beamten und Be- 
diensteten Bedacht zu nehmen,“ 
gedenken Wir in sorgfältige Erwägung zu ziehen und werden derselben, soweit thunlich, die ge- 
eignete Berücksichtigung zuwenden lassen.
	        
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