Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

16.  211

auftragen  Wir  Unsere  Kreisregierung,  Kammer  des  Innern,  der  Oberpfalz  und  von
Regensburg,  bei  der  nächsten  Landrathsversammlung  nach  vorgängigen  weiteren  Erhebungen,
insbesondere  nach  Einvernahme  der  Stadtgemeinde  Weiden  über  die  Frage  der  Forterhaltung
der  genannten  Realschule  und  die  Aufbringung  der  hiezu  erforderlichen  Mittel,  die  Wiederbewilligung
  eines  angemessenen,  der  Leistungsfähigkeit  der  betheiligten  Gemeinde  entsprechenden
  Kreisfondszuschusses  zu  beantragen.

Dabei  geben  Wir  Uns  der  Erwartung  hin,  daß  der  Landrath  der  Oberpfalz  und
von  Regensburg  seinerzeit  in  gerechter  Würdigung  der  obwaltenden  Verhältnisse  die  an  ihn
gelangenden,  auf  Erhaltung  der  Realschule  zu  Weiden  abzielenden  Anträge  einer  umsichtigen
und  wohlwollenden  Würdigung  unterstellen  und  seinerseits  gerne  und  nach  Kräften  zur  Erhaltung
  einer  Anstalt  beitragen  werde,  welche  vermöge  ihres  Zweckes  und  ihrer  gesammten
Einrichtungen,  wie  vermöge  ihrer  örtlichen  Lage  und  seither  erprobten  Wirksamkeit  für
einen  namhaften  Theil  des  oberpfälzischen  Regierungsbezirkes  von  besonderer  Bedeutung  ist.

3.  Den  vom  Landrathe  bei  der  Berathung  der  Angelegenheiten  der  Kreisirrenanstalt
Karthaus-Prüll  gefaßten  Beschlüssen  ertheilen  Wir  Unsere  Genehmigung.

Indem  Wir  dem  Landrathe  diesen  Abschied  ertheilen,  erkennen  Wir  im  Uebrigen
dessen  Eifer  bei  Förderung  der  Kreisinteressen  wohlgefällig  an,  und  ertheilen  demselben  die
Versicherung  Unserer  Königlichen  Huld  und  Gnade.

München,  den  17.  März  1883.

Ludwig.

Dr.  v.  Futz.  Dr.  v.  Riedel.  Frhr.  v.  Feilitzsch.

Auf  Königlich  Allerhöchsten  Befehl:

Der  Generalsekretär,
Ministerialrath  v.  Schlereth.

34“