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3) Den von dem Landrathe gefaßten Beschlüssen wegen Firirung der jährlichen Dota-
tionsbeiträge des Kreises an die Gemeinden zur Unterhaltung der isolirten Lateinschulen, dann
wegen gleichmäßiger Regulirung der Functionsbezüge der Nebenlehrer an diesen Schulen und
wegen Erhebung eines Schulgeldes von den zahlungsfähigen Schülern der isolirten Latein-
schulen ertheilen Wir Unsere Allerhöchste Genehmigung.
Die vom Landrathe für das Jahr 1875 bewilligten Beträge für die neugegründeten
Lateinschulen zu Ludwigshafen, Winnweiler und Blieskastel, dann für die Gewährung von
Theuerungszulagen an die Studienlehrer der isolirten Lateinschulen und die sämmtlichen Lehrer
der Gewerbschulen wie für die Hilfslehrer und die nicht stabilen Bediensteten der genannten
Anstalten haben Wir in das Kreisbudget einstellen lassen. Nachdem mit Ausnahme der
Landräthe der Pfalz und von Schwaben und Neuburg die sämmtlichen Landräthe der Regie-
rungsbezirke des Königreichs den Lehrern der isolirten Lateinschulen und Gewerbschulen die
Theuerungszulagen auch für das Jahr 1874 bewilligt haben und durch Vorenthaltung der
Zulagen für letzteres Jahr diese Lehrer in den beiden Regierungsbezirken gegenüber den Leh-
rern in den anderen Kreisen in einen unverdienten Nachtheil gebracht würden, so beauftragen
Wir Unsere Kreisregierung, die nachträgliche Bewilligung der Theuerungszulagen für das
Jahr 1874 nochmals als Postulat an die nächste Landrathsversammlung des Kreises zu
bringen, um auf diese Weise die Gleichstellung der betheiligten Lehrer mit ihren Amtsgenossen
im Königreiche herbeizuführen.
Der Antrag des Landrathes wegen Uebernahme der mit Gymnasialklassen verbundenen
Lateinschulen zu Kaiserslautern und Landau als Staatsanstalten kann erst bei der Aufstellung
des Staatsbudgets für die nächste Finanzperiode die geetgnete Würdigung finden.
Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten beauftragen
Wir, diesen Antrag seiner Zeit eingehend in Erwägung zu zlehen.
Von dem Beschlusse des Landrathes, durch welchen die Verleihung der pragmatischen
Rechte an die Studienlehrer der isolirten Lateinschulen, dann an die wirklichen Lehrer der
Gewerb= und Landwirthschafts -Schulen ermöglicht worden ist, haben Wir gerne Kenntniß
genommen. Wir verweisen in dieser Beziehung auf Unsere berelts am 7. und Z. Jänner
l. Is. ergangenen Allerhöchsten Verordnungen.
4) Dem Antrage des Landraths, es möchte der seitherige Kreisfondszuschuß für die
Industrieschule in Kaiserslautern von der nächsten Finanzperiode an auf Staatsfonds über-
nommen werden, vermögen Wir im Hinblicke auf den Beschluß des pfälzischen Landraths vom
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