Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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Königlich Allerhöchste Genehmigung, 
den Hofstaat Ihrer Königlichen Hoheit der Prin- 
zessin Alexandra von Bayern betr. 
Seine Majestät der König haben 
Sich unter'n 20. April l. Is. allergnädigst 
bewogen gefunden, auf Ansuchen Ihrer König- 
lichen Hoheit der Prinzessin Alexand ra von 
Bayern der Bitte des k. Kämmerers und pen- 
sionirten Oberststallmeisters, Otto Freiherrn von 
Lerchenfeld-Aham, um Enthebung von 
seiner bisherigen Function als Hofhaltungs- 
Vorstand, dann der Wahl eines Hofmarschalls 
Ihrer Königlichen Hoheit in der Person des 
k. Kämmerers und Majors z. D., Julius 
Freiherrn von Ruffin, mit dem 1. Mai 
l. Is. die Allerhöchste Genehmigung zu er- 
theilen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung ur 
Annahme fremder Derorationen. 
Seine Majestät der König loben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, untern 
17. April l. Is. dem k italienischen Gomul 
Dr. Merk in München die Bewilligun zur 
Annahme und zum Tragen des ihm von Seim 
Majestät dem Könige von Italien verllehenen 
Ritterkreuzes des Ordens der Italleuschen 
Krone, und 
unter'm 21. April l. Is. dem k. wirklich 
Rath und Cabinets-Secretär Seiner Königliche 
Hoheit des Prinzen Carlvon Bayern, r 
Roman Eheberg, die Bewilligung zur M#- 
nahme und zum Tragen des ihm von Seim 
Majestät dem Könige von Portugal verliehem 
Ritterkreuzes des k. portugiesischen Chrisu- 
Ordens zu ertheilen.
	        
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