eh- und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
2.
München, den 21. Mai 1875.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 14. Mai 1875, die einheitliche Benennung der Reichsgoldmünzen betr. — Bekannt.
mochung vom 11. Mal 1875, die zur Auebe#llung von Zeugnissen für den einjährig freiwilligen Dienst
berechtigten Ledranstalten betr. — Erhebung in den Grafenstand. — Erhebung in den Freiherrnstand. —
Ordens-Berleihungen. — Noiiz.
Bekanntmachung, die einheitliche Benennung der Reichsgoldmünzen betr.
Königliche Staatsministerien des Kgl. Hauses und des Aeußern, der Justiz,
des Innern beider Abtheilungen, der Finanzen, dann kgl. Kriegsministerium.
Im Bundesrathe hat man sich in der Sitzung vom 13. Februar l. Is. dahin verständigt,
daß im amtlichen Verkehr für das 10 Markstück die Benennung „Krone“, für das 20 Mark-
stück die Benennung „Doppelkrone“ anzuwenden sei.
An die den unterfertigten k. Staatsministerien und dem k. Kriegsministerium untergeord-
neten Stellen, Aemter und Kassen ergeht hienach der Auftrag, in ihren amtlichen Schriftstücken,
Verzeichnissen und Anzeigen 2c. künftig für das 10 Markstück die Benennung „Krone“, für das
20 Markstück die Benennung „Doppelerone“ zu gebrauchen und in gleicher Weise bei der Ver-
65