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Ersatz-Instruktion gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig-frei-
willigen Militärdienste ertheilt werden dürfen.
Auch ist den zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation
zum einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Progymnasien zu Bruchsal, Donau-
eschingen, Offenburg, Lahr und Tauberbischofsheim im Greßherzogthum Baden
bis auf Weiteres gestattet worden, dergleichen Zeugnisse auch denjenigen ihrer Schüler zu er-
theilen, welche mit Zustimmung des Großherzoglichen Oberschulrathes von dem Unterrichte in
der griechischen Sprache dispensirt worden sind, sofern sie genügenden Ersatzunterricht in anderen
Gymnasial-Lehrsächern erhalten, auch den im S. 154. 2. c. der Militär-Ersatz-Instruktion für
derartige Dispensationen bei Gymnasien vorgeschriebenen allgemeinen Bedingungen genügt haben.
Berlin, den 2. Oltober 1874.
Das Reichskanzler-Amt.
Delbrück.
II.
Bekanntmachung elnes Nochtrags-Verzeichnisses solcher höheren Lebranstalten, welche zur Ausstellung
gülilger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig-freiwilligen Militärdienst be-
rechtigt stnd.
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 30. September v. Is. (Central-Blatt für 1874
Seite 346) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in dem anliegenden
Nachtrags -Verzeichnisse aufgeführten höheren Lehranstalten, die Fortdauer ihrer, den Anforde-
rungen genügenden Einrichtungen vorausgesetzt, zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die
wissenscheoftliche Qualifikation zum einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Berlin, den 1. April 1875.
Das Reichskanzler-Amt.
Eck.