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III.
Bekanntmachung, betreffend die Ergänzung,des unter dem 1. April d. Is. veröffentlichten Nach-
trags-Verzeichnisses selcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die
wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig-frelwilligen Multtärdienst berechtigt sind.
Das durch die Bekanntmachung vom 1. d. Mts. (S. 202) zur Sffentlichen Kenntniß
gebrachte Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger
Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig-freiwilligen Militärdienst berech-
tigt sind, wird hierdurch ergänzt, wie folgt:
Realschulen zweiter Ordnung.
I. Königreich Sachsen.
Die höhere Knaben Bürgerschule zu Leipzig.
Berlin, den 5. April 1875.
II. Königreich Württemberg.
Die Realanstalt zu Navensburg.
Das Reichskanzler-Amt.
Eck.
Erhebung in den Grafenstand.
Seine Majestät der König haben Sich
mit Allerhöchster Entschlirßung vom 15. Ja-
nuar ds. Is. allergnädigst bewogen gefunden,
die Freifrau Auguste Henriette Wollrabe
von Wallrab, Gemahlin des Fürsten Leo-
pold zu Löwenstein-Wertheim-Freu-
denberg, sammt ihren aus der Ehe mit Letz-
terem vorhandenen und etwa noch zu erwarten-
den Kindern mit dem Namen einer Gräfin
von Löwenstein -Scharffeneck, bezieh-
ungsmeise Grafen und Gröfinnen von L5wen-
stein-Scharffeneck, in den erblichen Grafen=
stand des Königreiches zu erheben.
Erhebung in den Freiherrustand.
Seine Majestät der König haben Sich
mit Allerhöchster Entschließung vom 11. Fe-
bruar ds. Is. allergnädigst bewogen gefunden,
den außerordentlichen Gesandten und bevoll-
mächtigten Minister der Republik Costa Rica
beim königlich italienischen Hofe, Christlan Phi-
lipp Adolph Lindemann, in den erblichen
Freiherrnstand des Königreiches zu erheben.
Ordenos-Verleihungen.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
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