Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

At 29. 
417 
III. 
Bekanntmachung, betreffend die Ergänzung,des unter dem 1. April d. Is. veröffentlichten Nach- 
trags-Verzeichnisses selcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die 
wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig-frelwilligen Multtärdienst berechtigt sind. 
Das durch die Bekanntmachung vom 1. d. Mts. (S. 202) zur Sffentlichen Kenntniß 
gebrachte Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger 
Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig-freiwilligen Militärdienst berech- 
tigt sind, wird hierdurch ergänzt, wie folgt: 
Realschulen zweiter Ordnung. 
I. Königreich Sachsen. 
Die höhere Knaben Bürgerschule zu Leipzig. 
Berlin, den 5. April 1875. 
II. Königreich Württemberg. 
Die Realanstalt zu Navensburg. 
Das Reichskanzler-Amt. 
Eck. 
  
Erhebung in den Grafenstand. 
Seine Majestät der König haben Sich 
mit Allerhöchster Entschlirßung vom 15. Ja- 
nuar ds. Is. allergnädigst bewogen gefunden, 
die Freifrau Auguste Henriette Wollrabe 
von Wallrab, Gemahlin des Fürsten Leo- 
pold zu Löwenstein-Wertheim-Freu- 
denberg, sammt ihren aus der Ehe mit Letz- 
terem vorhandenen und etwa noch zu erwarten- 
den Kindern mit dem Namen einer Gräfin 
von Löwenstein -Scharffeneck, bezieh- 
ungsmeise Grafen und Gröfinnen von L5wen- 
stein-Scharffeneck, in den erblichen Grafen= 
stand des Königreiches zu erheben. 
Erhebung in den Freiherrustand. 
Seine Majestät der König haben Sich 
mit Allerhöchster Entschließung vom 11. Fe- 
bruar ds. Is. allergnädigst bewogen gefunden, 
den außerordentlichen Gesandten und bevoll- 
mächtigten Minister der Republik Costa Rica 
beim königlich italienischen Hofe, Christlan Phi- 
lipp Adolph Lindemann, in den erblichen 
Freiherrnstand des Königreiches zu erheben. 
  
Ordenos-Verleihungen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
66
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.