Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

Grset-und Veruduungssglat! 
für das 
Königreich Vayern. 
32. 
München, den 17. Juni 1875. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 14. Juni 1875, die Außercurssetzung der Halbguldenstücke süddeutscher Währung, sowie 
der vor dem Jahre 1753 geprägten Dreißigkreuzerstücke und Fünfzehakreuzersiccke deutschen Gepräges betr. — 
Anzeige über eine Actiengesellschaft. 
Bekanntmachung, die Außercurssetzung der Halbguloenstücke süddeutscher Währung, sowie der 
vor dem Jahre 1753 geprägten Dreißigkreuzerstücke und Fünfzehnkreuzerstücke deutschen Gepräges 
betreffend. 
Staatsministerium des Innern 
(Abtheilung für Landwirthschaft, Gewerbe und Handel) 
und 
Staateministerium der Finanzen. 
In Gemäßheit des Artikels 8 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 wird die Bekannt- 
machung des Reichskanzlers vom 7. I. Mts. Nr. 1077, bezeichneten Betreffes, (Reichs-G.-Bl. 
Nr. 20 S. 247) nachstehend in Abdruck mit dem Beifügen veröffentlicht, daß zur Einlösung 
der hierin außer Curs gesetzten Halbgulden süddeutscher Währung, sowie der vor dem Jahre 
1753 geprägten Dreißigkreuzerstücke und Fünfzehnkreuzerstücke deutschen Gepräges die sämmt- 
71
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.