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Abdruck.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Vorschriften in §. 9 Nummer 2 und in §. 17 des Gesetzes über die
Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar d. Is. (Reichs-
gesetzblatt S. 52) ist der Betrag der für die Naturol-Verpflegung zu gewährenden Vergütuz
für den Zeitraum vom 1. Juni bis Ende December d. Is. dahin festgestellt worden, daß m
Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist:
mit Brot.
a. für die volle Tageskost 8 55 Pfennige
b. „ „ Mittagskost . 43 Pfennige
c. „ „ Aberdkost — 246 Pfennige
d. „ „ Morgenkost. 16 Pfennige
Berlin, den 28. Mai 1875.
Das Reichskanzler-Amt.
Delbrück.
ohne Brot.
—. —
70 Pfennige
38 Pfennige
21 Pfennige
11 Pfennige
Kniglich Alerhächste Genehmigung zur hofmarschall, Ludwig Freiherrn von Malsen,
Anmnahme fremder Derationen. die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
des ihnen von Seiner Königlichen Hoheit dem
Großherzoge von Oldenburg verliehenen Ehren-
Großkreuzes des großherzoglich oldenburgischen
Haus= und Verdienst-Ordens des Herzogs Peter
Friedrich Ludwig zu ertheilen.
Seine Majestät der König haben Sich
unter'm 5. Juni l. Is. allergnädigst bewogen
gefunden, dem k. Oberstceremonienmeister, Carl
Grafen von Moy, sowie
umter'm 10. Juni l. Is. dem k. Oberst-