Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Krels- 
amtsblatt bereits veröffentlicht. u 
Steuerprineipale für das Jahr 1875. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirkes von Oberbayern beträgt für das Jahr 1875 
2,620, 204 fl. 18 kr. 2 dl., wovon ein Steuerprocent auf 26,202 fl. sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1875. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Landrathes 
ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1) Wir beauftragen Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulan- 
gelegenheiten, den Antrag des Landrathes auf Wiedereinführung der früheren Lehrerconferenzen 
einer näheren Prüfung zu unterstellen. 
So lange die dermalige Einrichtung der Lehrerconferenzen besteht, wird Unsere Kreis- 
regierung, dem Antrage des Landrathes entsprechend, darauf Bedacht nehmen, daß nur jene 
Conferenzvorstände, welche wirklich Tüchtiges leisten, eine Remuneration und zwar von mehr 
als 40 fl. erhalten, dagegen jene Conferenzvorstände, deren Leistungen nicht genügen, unberück- 
sichtigt bleiben. 
2) Wir genehmigen den Beschluß des Landrathes, daß die Position „Beiträge aus all- 
gemeinen Kreisschulfonds“ von 44,942 fl. 21 kr. 3 dl. auf 46,202 fl. 21 kr. 3 dl. erhöht 
und von dieser Mehrung ein Zuschuß den Schulen in Wolfratshausen mit 160 fl., in Rosen- 
heim mit 600 fl., in Landsberg mit 300 fl., in Aibling mit 200 fl. bewilligt werde. 
3) Wir genehmigen, daß nach Antrag des Landrathes das Postulat in Cap. III K. 1 
Tit. 10 lit. e mit 1000 fl. zur Gewährung momentaner Unterstützungen für das Lehrerpersonal 
und für Lehrers-Relicten hier abgesetzt und zu dem erwähnten Zwecke der Reservefond für Er- 
ziehung und Bildung um 1200 fl. erhöht werde. 
4) Dem Beschlusse des Landrathes, daß die Zahl der Freiplätze aus oberbayerischen 
Kreisfonds im Central-Taubstummen-Institute zu München von 6 auf 8 und zu diesem Be-
	        
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