M 36. 469
hufe der bisherige Zuschuß von 1200 fl. auf 1600 fl. erhöht werde, ertheilen Wir gerne
Unsere Genehmigung.
5) Den Beschlüssen des Landrathes in Bezug auf die Errichtung eines Kreismagazins
für Lehrmittel und das Kreislehrerinnen= Seminar in München haben Wir bereits Unsere
Allerhöchste Genehmigung ertheilt und verweisen deshalb auf die Entschließungen Unseres
Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 8. und 12 Januar I. Is.
6) Wir genehmigen den Beschluß des Landrathes, daß die Position zur Förderung des
Kindergartenwesens im Sinne Fröbel's von 300 fl. auf 500 fl. erhöht werde.
7) Wir beauftragen Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schul-
angelegenheiten, bei Aufstellung des Budgets für die XIII. Finanzperiode den Antrag des Land-
rathes auf angemessene Erhöhung der Kreisschuldotation von Oberbayern einer näheren Prüfung
zu unterziehen.
8) Den Wunsch des Landrathes, daß eine Präparandenschule in München errichtet werden
möge, hat Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten näher
zu würdigen, wenn sich, was bis jetzt noch nicht der Fall ist, ein wirkliches Bedürfniß zur
Vermehrung der Pröparandenschulen in Oberbayern herausstellen wird.
Dem weiteren Wunsche des Landrathes, daß das Schullehrer-Seminar von Freising nach
BMünchen verlegt werde, vermögen Wir schon aus finanziellen Erwägungen nicht zu entsprechen.
9) Nachdem der Landrath von Oberbayern auch bei seiner diesmaligen Versammlung die
wärmste Fürsorge und das regste Interesse für die Hebung des Volksschulwesens an den Tag
gelegt hat, so drücken Wir demselben hiefür gerne Unsere wohlgefällige Anerkennung aus.
10) Mit Befriedigung haben Wir aus den Verhandlungen ersehen, daß der Landrath
den Postulaten der Regierung wegen Bewilligung von Theuerungszulagen an die Lehrer der
Lateinschulen zu Burghausen und Ingolstadt, dann an das Lehrerpersonal und die übrigen Be-
diensteten der Gewerbschulen für die beiden Jahre 1874 und 1875 seine Zustimmung ertheilt
und durch seine Beschlüsse die Verleihung pragmatischer Rechte auch an die wirklichen Lehrer
der Gewerbschulen ermöglicht hat.
Wir haben die für die Theuerungszulagen erforderlichen Beträge in das Kreisbudget
einstellen lassen und verweisen bezüglich der Verleihung pragmatischer Rechte an die wirklichen Lehrer
der Gewerbschulen auf Unsere Allerhöchste bereits am 7. Januar l. Is. ergangene Verordnung.
76°