Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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Prämien für die Viehzucht geine Unsere Genehmigung ertheilt und den erhöhten Betrag 
in das Kreisbudget einstellen lassen. 
15) Dem von dem Landrathe für die Prämirung von Privatbeschälhengsten auch für 
das Jahr 1875 in anerkennenswerther Weise bewilligten Kreisfondszuschusse von 8000 fl. 
haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt 
Auf die Förderung der Privatthätigkeit in der Pferdezucht durch angemessene Belehrung 
von Seite der Organe der Landgestüts-Verwaltung wollen Wir auch fernerhin thunlichen Be- 
dacht genommen wissen. 
16) Auf die von dem Landrathe bei der Berathung der Verhältnisse der Kreis-Irren- 
anstalt gefaßten Beschlüsse haben Wir bereits Unsere Allerhöchste Entschließung erlassen und 
verweisen in dieser Hinsicht auf die Entschließung Unseres Staatsministeiiums des Innern 
vom 7. Januar l. Is. Nr. 160. 
17) Den von dem Landrathe zur Hebung des Feuerlöschwesens bewilligten Summen und der 
bezüglich ihrer Verwendung gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir gerne Unsere Genchmigung. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm gerne neuer- 
dings Unsere wohlgefällige Anerkennung selner einsichtsvollen und opferwilligen Förderung 
der Kreisinteressen und erwiedern die Uns kundgegebenen Gesinnungen treuer Anhänglichkeit 
mit der Versicherung Unserer besonderen Königlichen Huld und Gnade. 
München, den 24. Juni 1875. 
Ludwig. 
Dr. v. Luh. v. Pleuser. v. Perr. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsecrctär, 
Ministerialralh Graf v. Hundt.
	        
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