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2) im Fechenbacher Grundbach in der Steuergemeinde Fechenbach Plan-Nr. 1701,
3) im Allersbach in der Steuergemeinde Reistenhausen Plan-Nr. 996 und 548.
VIII. Das Fischrecht im Wildenseeerbach Plan-Nr. 4627“ vom Furthweg, Plan.-Nr. 4806
bis an den Königerbrunnen auf Plan-Nr. 4768 gemeinschaftlich mit der gräflich Erbach'schen
Standesherrschaft in der Steuergemeinde Eschau.
Die unter I bis VII incl. vorgetragenen Llegenschaften haben einen Gesammtflächeninhalt
von 781 Tagw. 534 Dez. mit einer einsachen Grundsteuer von 99 fl. 24,59 kr. belastet.
B. Mobiliarvermögen.
Die sämmtlichen im Schlosse zu Fechenbach und in den Gebäuden daselbst befindlichen
Mobilien, Hausgeräthe, Silber-Service, Bücher, Gemälde, sowie das zur Oekonomie gehörige
Schiff und Geschirr, die Geräthe, Werkzeuge und Utensilien, nach notariellem Verlassenschafts-
inventare vom 13. Januar 1872, Reg.-Nr. 54, auf 12,700 fl. 15 kr. gewerthet.
C. Capital-Vermögen.
Dasselbe besteht nach dem vom k. Notar Dr. Buchner zu München als Verlassenschafts-
commissär angefertigten und von den Betheiligten anerkannten Verzeichnisse vom 7. Dezember
1874, Reg.-Nr. 2996, aus verschiedenartigen Werthpapieren im Gesammtnominalbetrage von
60,997 fl. 50 kr. nach süddeutscher Währung ausgedrückt.
Hiezu kommen noch die unter Ziff. 6 und 16 des genannten Verzeichnisses aufgeführten
sechs Stück 4% Actions indemnitaires du Canal de Bourgogne Ser. 30 Nr. 499.—
501 incel. und Nr. 502— 504 incl. ohne Werthöbezeichnung.
Außerdem hat gemäß §. 3 des Nachtrags vom 20. April 1874 zu dem unter'n 16. März
1872 abgeschlossenen Erbtheilungs= und Familien Fideicommißvertrag die Wittwe Freifrau
Marie Therese von Bethmann sich verbindlich gemacht, den ihrem Sohne Freiherrn Carl Moritz
von Bethmann aus dem Nachlasse seines Großvaters, des Freiherrn Carl von Vrints zu
Treuenfeld zugefallenen Erbtheil von 28,713 fl. 42 1/ kr. in Staatspapieren und Baarschaft
nebst einem Antheil an der Liegenschaft Pewann XI Nr. 118, 118a, 119a, 120B in Frank-
furter Markung gelegen, resp. an dem Erlöse aus demselben, welchen dieser mit Cessionsurkunde
vom 11. Februar 1874 ihr abgetreten hatte, zur Deckung des nach Ziff. 2 und 3 jenes Nach-
trages aus den für das Fideicommiß bestimmten Kapitalien erhaltenen Gesammtbetrages von
36,000 fl. an die Fideicommißmasse abzuliefern, sobald dieser Erbtheil flüssig geworden sein