Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

„U 39. 
  
  
  
15| Herzogthum 
Anhalt. 
KSGFürstenthum 
Schwarzburg- 
Rudolstadt. 
17|]ürstenthum 
Schwarzburg= 
Sondershausen. 
18| Fürstenthum 
Waldeck. 
19) Fürstenthum 
Rceuß älterer Linie 
20 Fürstenthum 
Reuß jüng. Linie. 
  
  
  
  
  
  
  
autt zu Königsberg. 
b) im Herzogth. Gotha: 
Den Landrathsämtern 
zu Gotha, Ohrdruf und 
Waltershausen, und den 
Justizämtern zu Nazza 
und Volkenroda. 
Der herzoglichen Rec- 
gierung, Abtheilung des 
Innern und der Polizei, 
zu Dessau. 
Den Landrathsämtern 
zu Rudolstadt, Königsee 
und Frankenhausen. 
Dem fürstlichen Mini- 
sterium, Abtheilung des 
Innern, zu Sonders- 
ausen. 
Der Landesdirection zu 
olsen. 
Dem Landrathsamt zu 
r 
Dem fürstlichen Mini- 
sterium, Abtheilung für 
das Innere, zu Gera. 
  
  
Die Kreisdirectionen. 
Die Gemeinde-Vorstände und 
Vertreter der Gutsbezirke. 
Die Landräthe zu Sonders- 
hausen, Ebeleben, Arnstadt 
und Gehren. 
Die Kreisräthe in Arolsen, 
Corbach, Wildungen und 
Pyrmont. 
Die Gemeindebehörden. 
Die Landrathsämter; 
für die Stadt Gera mit 
Pöppeln den Stadtrath zu 
Gera; für die Stadt Schleiz 
den Stadtgemeinde-Vorstand. 
  
531 
Die obere Leitung des.Die örtliche Zuwelsung der 
5 Marschwesens und die Quartiere und der sonsterfor- 
97 Staat. Ausstellung der derlichen Marschbedürfnisse Bemerkungen. 
z Marschrouten steht zu: nach Maßgabe der Marsch- 
E routen wird vermittelt durch: 
44 Herzogthum a) im Herzogthum Die Gemeinde-Vorstände. 
Sachsen-Koburg- oburg: 
olha. Dem Landrathsamt zu 
Koburg und dem Justiz- 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.