seh- und Verurhiunngsgict
für das
Königreich Vayern.
/ 40.
München, den 27. Juli 1875.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 22. Juli 1875, den Vollzug des Reichsgesehes vom 13. Februar 1875 über die Natural-
leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden, hier die Vergütungssätze des Vorspanns betr. — Ordens-
Verleihung. — Königlich Allerhochste Genehmigung zur Annahme eines fremden Titels.
Bekanntmachung, den Vollzug des Reichsgesetzes vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen
für dic bewaffnete Macht im Frieden, hier die Vergütungssätze des Vorspanns betreffend.
Konigliches Staatsministerium des Innern
und
Königl. Kriegsministerium.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 25 vor. Mts. (Bundesrathsprotokolle,
Session von 1875, §. 269) für die Abstufung der Vergütungssätze des Vorspanns für die
bewaffnete Macht im Frieden nachstehende Classeneintheilung, und gemäß §. 9 Ziff. 1 des
Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar
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