Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

seh- und Verurhiunngsgict 
für das 
Königreich Vayern. 
/ 40. 
München, den 27. Juli 1875. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 22. Juli 1875, den Vollzug des Reichsgesehes vom 13. Februar 1875 über die Natural- 
leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden, hier die Vergütungssätze des Vorspanns betr. — Ordens- 
Verleihung. — Königlich Allerhochste Genehmigung zur Annahme eines fremden Titels. 
Bekanntmachung, den Vollzug des Reichsgesetzes vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen 
für dic bewaffnete Macht im Frieden, hier die Vergütungssätze des Vorspanns betreffend. 
Konigliches Staatsministerium des Innern 
und 
Königl. Kriegsministerium. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 25 vor. Mts. (Bundesrathsprotokolle, 
Session von 1875, §. 269) für die Abstufung der Vergütungssätze des Vorspanns für die 
bewaffnete Macht im Frieden nachstehende Classeneintheilung, und gemäß §. 9 Ziff. 1 des 
Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 
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