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für das
Königreich Bayern.
M 40.
München, den 12. August 1875.
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Bekanntmachung vom 7. Anqust 1875, die Zutheilung der Staatsstraßen des Landbauamtes Passau an das
Straßen- und Flußbauamt Deggendorf betr. — Bekanntmachung vom 8. August 1875, die Post-Trans.
port-Ordnung für das Konigreich Bayern betr. — Ordens-Verleihung. — Titel-Berleibung. — Königlich Aller-
böchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Decoration.
Bekanntmachung, die Zutheilung der Staatsstraßen des Landbauamtes Passau an das
Straßen= und Flußbauamt Deggendorf betr.
Staatsministerium des Innern.
Seine Majestät der König haben unter'n 3. ds. Mts. Allerhöchst zu beschließen
geruht, daß unter Abänderung der durch die Allerhöchste Verordnung vom 23. Jänner 1872
über die Organisation des Staatsbauwesens bestimmten Vertheilung der Staatsstraßen und
Brücken im Regierungsbezirke Niederbayern (Reg.-Bl. 1872 S. 361 und 371) vom 1. Sep-
tember I. Is. anfangend die zur Zeit dem Landbauamte Passau unterstellten Staatsstraßen
nebst Brücken in den Bezirksämtern Passau, Grafenau, Regen und Wolfstein dem Straßen=
und Flußbauamte Deggendorf zugetheilt werden.
München, den 7. August 1875.
v. Schubert.
Der Generalsecretär,
Ministerialrath Graf v. Hundt.
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