Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

Tüel-Verleihung. 
Seine Majestät der König haben 
Sich mit Allerhöchstem Signate d. d. Hohen- 
schwangau den 1. August l. Is. allergnädigst 
bewogen gefunden, dem praktischen Arzte Dr. 
Georg Martius in München den Titel eines 
königlichen Hofstabsarztes“ kostenfrei zu ver- 
leihen. 
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füniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Deroration. 
Seine Majestät der König haben Sich 
allergnädigst bewogen gefunden, unterm 17. 
April lfd. Is. dem k. Kämmerer Carl Frei- 
herrn von Neimans zu München die Be- 
willigung zur Annahme und zum Tragen des 
ihm von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser 
und Könige von Preußen verliehenen Ehren- 
Ritterkreuzes des Johanniter-Ordens (der 
Ballei Brandenburg) zu ertheilen. 
 
	        
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