Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

60. 
V. Tare für Postanweisungen: 
bis 100 .. 
über 100 bis 200 J+. 
200 „ 300 
im Localverkehr: 
bis 300 
Postanweisungen an Soldaten bis is 
VI. Taxe für Postauftragsbriefe: 
bis 260 Gramm und bis zu einem einzuzie henden Betrag von 600 M. 
VII. Taxe für Packete ohne Werthangabe: 
a) bis zu 5 Kilogramm: 
auf eine Entfernung bis zu 10 zeographischen? Meilen 
auf alle weiteren Entfernungen 
b) über 5 Kilogramm, für jedes sisrn weiter 
bis 10 Meilen. . 
über 10 bis 20 Meilen 
„ 20 „ 50 „ 
„ 50 „ 100 „ 
c) an Soldaten bis zu 3 Kilogramm 
VIII. Tare für Briefe mit Werthangabe oder Peßvorschß. 
auf eine Entfernung bis zu 10 f’r#rehisch Meilen. 
auf weitere Entfernungen. . 
IX. Bersicherungstaxe für Briefe und v mit u„ 
für je 300 M . 
und mindestens 
699 
20 Pfennige, 
30 » 
40 „ 
20 Pfennige, 
10 Pfennige. 
30 Pfennige. 
25 Pfennige, 
50 „ 
5 Pfennige, 
10 „ 
20 % 
30 „ 
20 Pfennige. 
20 Pfennige, 
40 „ 
5 Pfennige, 
10 („ 
Gegenwärtige Verordnung ist duch das Gesch- und Verordnungeblot zu veröffentlichen. 
Hohenschwangau, den 26. November 1875. 
Ludwig. 
v. Pfretzschner. 
Auf Knistic Allerhöchsten Befehl: 
eralsecret 
Ministerialrath D v. Prestele. 
114
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.