Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

M 61. 755 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Unterstützungsbeiträge aus dem Fonde des Verdienst- 
Ordens der bayerischen Krone betr 
Ludwig lI. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
gerzog von Bayern, Franken und in Schwaben etce. ete. 
Wir finden Uns bewogen, zu verfügen, was folgt: 
Vom 1. Januar 1876 angefangen wird der Jahresbetrag der Unterstützungen aus 
dem Fonde des Verdienstordens der bayerischen Krone zu 300 fl. auf 
516 
festgesetzt. 
Gegenwärtige Verordnung ist durch das Gesetz= und Verordnungsblatt bekannt zu machen. 
Gegeben zu Hohenschwangau, den 30. November 1875. 
Ludwig. 
b. pfretzschner. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Seeretär, 
Dr. v. Prestele. 
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