Bellage zum Gesetz= und Verordnungsblatt f d. Königreich Bayern Nr. 63 vom 14 December 1875
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Wehrordnung für das Mönigreich Bayern.
Unter Zugrundlage der deutschen Wehr-Ordnung vom 28. September 1875
Erster Theil.
Ersatz= Ordnung.
Erster Abschnitt.
Organisation des Ersatzwesens.
. 1.
Ersatz-Bezirke.
Das Gebiet des Deutschen Reichs ist in militärischer Hinsicht in 17 Armee-Korps-Bezirke
eingetheilt.
Jeder Armee-Korps-Bezirk bildet einen besonderen Ersatz-Bezirk.
Das Großherzogthum Hessen bildet außerdem einen Ersatz-Bezirk für sich.
R. M. G. §.5.
Jeder Ersatz-Bezirk zerfällt in vier, das Großherzogthum Hessen in zwei Infanteric-
Brigade-Bezirke.
Jeder Infanterie-Brigade-Bezirk besteht aus den Bezirken der zugehörigen Landwehr-Bataillone.
Anlage 1 enthält die Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich.
Die Landwehr-Bataillons-Bezirke sind in Rücksicht auf die Ersatz-Angelegenbeiten in Aus-
hebungs-Bezirke und diese letzteren — wenn nöthig — in Musterungs-Bezirke (§. 59, 4) Aucoge 1.
eingetheilt.
K. M. G. 8. 30, 2.
. Umfang und Größe der Aushebungs-Bezirke hängt von der Eintheilung in Civil-Ver-
waltungs-Bezirke ab.
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