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In Bayern blldet jedes Bezirksamt und jede unmittelbare Stadt einen selbständigen
Aushebungsbezirk.
In den übrigen Bundesstaaten, in welchen eine Kreis Eintheilung besteht, bildet in
der Regel jeder Kreis einen Aushebungs-Bezink. Größere Kreise können jedoch auch in
mehrere Aushebungs-Bezirke getheilt werden. Städte, welche einen eigenen Kreis bilden,
dürfen nicht in verschiedene Aushebungs-Bezirke getheilt werden. Städte, welche keinen
eigenen Kreis bilden, sind in Hinsicht des Ersatz-Geschäfts (§. 3) von dem Kreise, welchem
sie angehören, in der Regel nicht zu trennen.
In denjenigen Staaten, in welchen eine Kreis-Eintheilung nicht besteht, werden die
vorhandenen Verwaltungs-Bezirke zu Aushebungs-Bezurken derart zusammengelegt, daß
letztere in der Regel nicht weniger als 30,000 und nicht mehr als 70,000 Seelen umfassen.
Die Festsetzung der Musterungs-Bezirke unterliegt der Genehmigung der zuständigen
Ober-Ersatz-Kommission (F. 2, 4).
Aenderungen in der Verwaltungs-Eintheilung der Bundesstaaten werden, insofern sie auf
den Inhalt der Anlage 1. von Einfluß sind, seitens der Bundes-Regierungen 2c. dem
Reichskanzler zum 1. Dezember jedes Jahres behufs Veröffentlichung im Central-Blatt
für das Deutsche Reich mitgetheilt werden.
g. 2.
Ersatz-Behörden.
. Die Ersatzwehörden zerfallen in Ersatz-Behörden der Ministerial-Instanz, Ersatz-Behoͤrden
der dritten Instanz, Ober-Ersatz-Kommissionen (zweite Instanz), Ersatz-Kommissionen
(esste Instanz.
Sämmtliche Ersatz-Angelegenheiten für das Königreich Bayern leitet das K. Kriegs-Ministerium
im Vereine mit dem K. Staats-Ministerium des Innern (Ministerial-Instanz).
Die Ersatz-Angelegenheiten in den Bezirken der unter preußischer Militär-Verwaltung
stehenden Armee-Korps leitet das Königlich preußische Kriegs-Ministerium im Verein
mit den obersten Civil-Verwaltungs-Behörden der betreffenden Bundesstaaten.
Ass solche Behörden fungiren:
a) für Preußen, sowie für Waldeck und Pyrmont das Königlich preußische Ministerium
des Innern zu Berlin,
b) für Baden das Großherzoglich badische Ministerium des Innern zu Karlsruhe,