Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

10. 
1 
8 
—ê— 
. O. — 39 — 
tragungen der Geburtsfälle von Kindern männlichen Geschlechts innerhalb der 
Gemeinde over des gleichartigen Verbandes; # 
b) dem Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission des Bezirks einen Auszug aus dem 
Sterberegister des letztverflossenen Kalenderjahres, enthaltend die Eintragungen von 
Todesfällen männlicher Personen, welche das 25ste Lebensjahr noch nicht vollendet 
haben, innerhalb ihres Bezirks. 
Die unter 7.a. genannten Auszüge werden zur Aufstellung der Rekruttrungs-Stammrollen 
(Nr. 3.a.) benutzt. 
Die unter 7 b. genannten Auszüge dienen dazu, die Aufnahme Verstorbener in die Re- 
krutirungs-Stammrollen oder ihre Weiterführung in denselben zu verhindern. 
Der Ciwvil-Vorsitzende der betreffenden Ersatz-Kommission hat daher die Verpflichtung, 
nach Empfang obiger Auszüge die darin verzeichneten Todesfälle von Personen, welche 
innerhalb seines Aushebungs-Bezirkes gebürtig, unmittelbar den Vorstehern der Ge- 
meinden oder gleichartigen Verbände, in deren Bezirk die Verstorbenen geboren, von 
Personen aber, welche außerhalb seines Aushebungs-Bezirkes gebürtig, den Civil- 
Vorsitzenden der Ersatz-Kommissionen der Geburtsorte, welche sodann die weitere Ver- 
mittelung und Benachrichtigung an die Vorsteher der Geburts-Gemeinden r2c. zu besorgen 
haben, umgehend mitzutheilen. 
Insoweit die Führung der Ciwvilstandsregister und der Rekrutirungs-Stammrollen für 
einen Bezirk durch eine und dieselbe Behörde rc. erfolgt, kann die Uebertragung der 
Geburtsfälle, sowie der Sterbefälle im Bezirk gebürtiger Personen äus den Civilstands= 
registern in die Rekrutirungs-Stammrollen unmittelbar, und ohne daß es der Anfertigung 
von Auszügen aus den ersteren bedarf, erfolgen. Ein Auszug, enthaltend die Sterbefälle 
der nicht im Bezirk gebürtigen Personen, ist jedoch auch in diesem Falle dem Civil- 
Vorsitzenden der Ersatz-Kommission des Bezirkes zu übersenden (Nr. 7.kb.). 
. Zum 16. Februar jedes Jahres werden die Rekrutirungs-Stammrollen des laufenden 
Jahres und der beiden Vorjahre an den Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission ein- 
gereicht. 
Sind ausnahmsweise Militärpflichtige älterer Jahrgänge zur Anmeldung gekommen, 
so ist entweder ein bezüglicher Auszug aus den Rekrutirungs-Stammrollen, in welche sie 
eingetragen, oder es sind letztere selbst beizufügen. 
6
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.