Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

W. O. — 41 
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SOr 
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In der Reihenfolge der Militärpflichtigen innerhalb der einzelnen Gemeinden rc. ändert 
sich nichts. 
Hiernach ist z. B. I. A. 1 der erste mit dem Buchstaben A. anfangende Militärpflichtige 
einer alphabetischen Liste. 
Nachdem die eingereichten Rekrutirungs = Stammrollen mit ihren Bellagen geprüft sind, 
wird die alpbabetische Liste des laufenden Jahres aufgestellt. Die alphabetischen Listen 
der beiden Vorjahre werden — wenn nöthig — nach den Rekrutirungs-Stammrollen berichtigt. 
Mit den Beilagen wird nach §. 43, 6 verfahren. 
Die Vervollständigung der alphabetischen Liste erfolgt beim Musterungs-Geschäft (§. 63 
und 67, 3) sodam auf Grund der Vorstellungslisten (C. 49) nach dem Aushebungs- 
Geschöft. 
Berichtigungen der alphabetischen Listen erfolgen auf Grund der nach F. 45, 13 und 
nach §. 48, 1 eingehenden Mittheilungen, auf Grund angestellter Ermittelungen (C. 48, 5) 
und stattgehabter Ueberweisungen (K. 46, 8). 
Uebertragungen von Namen in den alphabetischen Listen finden statt, sobald ein Militär- 
pflichtiger seinen Aufenthaltsort innerhalb des Aushebungs-Bezirks wechselt. 
Streichungen von Namen in den alphabetischen Listen finden statt: 
a) wenn Militärpflichtige verstorben sind, 
b) wenn Militärpflichtige eine endgültige Entscheidung seitens der Ersatz-Behörden 
erbalten haben bezlehungsweise als Rekruten ausgehoben sind, 
o) wenn Militärpflichtige freiwillig eingetreten sind, 
d) wenn Militärpflichtige, welche nicht in dem Aushebungs-Bezirk geboren sind, in 
Folge Aufenthaltswechsels nach anderen Aushebungs-Bezirken überwiesen sind, 
zwenn Militärpflichtige in die Restantenliste aufgenommen sind. 
Neben jeder Streichung ist der Grund kurz zu vermerken. 
Alle Militärpflichtigen, welche nach anderen Aushebungs-Bezirken verziehen (F. 23, 8), 
werden durch den Clvil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission des bisherigen Aushebungs- 
Bezirks demjenigen des neuen Aushebungs-Bezirks überwiesen. 
Das Ueberweisungspapier für derartige Militärpflichtige ist gleich einem Ausschnitt 
aus der alphabetischen Liste gestaltet. 
Werden Militärpflichtige des jüngsten Jahrgangs nach der Lvofung überwiesen, so ist 
6.
	        
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