Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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g. 62. 
Ministerial-Ersatz-Vertheilung. 
. Die Kriegs-Minlsterien vertheilen — nach Maßgabe der Bundes-Ersatz-Vertheilung — 
die aufzubringenden Bedarfszahlen auf die Ersatz-Bezirke ihres Bereichs nach dem Ver- 
hältniß ihrer Bevölkerung und unter Anrechnung der eingetretenen Freiwilligen (K. 51, 3). 
2. Das K. Kriegs-Ministerium vertheilt den Gesammtbedarf an Rekruten für das bayerische 
Heer auf die beiden Corps-Ersatz-Bezirke, innerhalb derselben auf die einzelnen Infanterie- 
Brigade-Bezirke und auf die Truppentheile des Heeres und theilt diese Ersatz-Vertheilung 
dem K. Staats-Ministerium des Innern mit. 
Die hlenach aufgestellte Ministerial-Ersatz-Verthellung für das Königreich Bayern wird 
vom K. Kriegs-Ministerium im Vereine mit dem K. Staats-Ministerium des Imem 
den Ersatzbehörden dritter Instanz zugeschlossen. 
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g. 53. 
Korps-Ersatz-Vertheilung. 
Die General-Kommandos vertheilen im Einverständniß mit den in dritter Instanz fungirenden 
Civil-Verwaltungs-Behörden (§. 2, 3) den aus den Ersatz-Bezirken ihres Bereichs (§. 1, 1) 
aufzubringenden Ersotzbedarf auf die Insanterie-Brigade-Bezike (Korps-Ersatz-Ver- 
theilung") nach dem Verhältniß ihrer Bevölkerung und unter Anrechnung der ein- 
getretenen Freiwilligen (& 51, 3). 
Im Großherzegthum Hessen wird die Divisions-Ersatz-Vertheilung seltens des Ministertums 
des Innern im Einverständniß mit dem Divisions-Kommando aufgestellt. 
Die Korps-Ersatz-Vertheilung enthält die Vertheilung der innerhalb der einzelnen 
Infanterie-Brigade-Bezirke aufzubringenden Rekruten auf die Truppentheile. 
2. In Boyern geben die Ersatzbehörden III. Instanz den Ober-Ersatz-Kommissionen die 
nach Moßgabe der Ministerlal-Ersotz Vertheilung auf die einzelnen Infanterie-Brigade- 
Bezirke treffenden Rekrutenquoten bekannt. 
Vermag ein Infanterie-Brigade-Bezirk die ihm auferlegte Bedarfzahl nicht aufzubringen, 
so wird die fehlende Zahl durch die betreffende Ersatz-Behörde dritter Instanz auf die 
*) In Sochsen erfolgt die Korps-Erso-Vertheilung durch das Kriegs-Ministerium, in Württemberg durch 
den Oder-Rekrutirungs-Rath. 
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