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g. 62.
Ministerial-Ersatz-Vertheilung.
. Die Kriegs-Minlsterien vertheilen — nach Maßgabe der Bundes-Ersatz-Vertheilung —
die aufzubringenden Bedarfszahlen auf die Ersatz-Bezirke ihres Bereichs nach dem Ver-
hältniß ihrer Bevölkerung und unter Anrechnung der eingetretenen Freiwilligen (K. 51, 3).
2. Das K. Kriegs-Ministerium vertheilt den Gesammtbedarf an Rekruten für das bayerische
Heer auf die beiden Corps-Ersatz-Bezirke, innerhalb derselben auf die einzelnen Infanterie-
Brigade-Bezirke und auf die Truppentheile des Heeres und theilt diese Ersatz-Vertheilung
dem K. Staats-Ministerium des Innern mit.
Die hlenach aufgestellte Ministerial-Ersatz-Verthellung für das Königreich Bayern wird
vom K. Kriegs-Ministerium im Vereine mit dem K. Staats-Ministerium des Imem
den Ersatzbehörden dritter Instanz zugeschlossen.
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g. 53.
Korps-Ersatz-Vertheilung.
Die General-Kommandos vertheilen im Einverständniß mit den in dritter Instanz fungirenden
Civil-Verwaltungs-Behörden (§. 2, 3) den aus den Ersatz-Bezirken ihres Bereichs (§. 1, 1)
aufzubringenden Ersotzbedarf auf die Insanterie-Brigade-Bezike (Korps-Ersatz-Ver-
theilung") nach dem Verhältniß ihrer Bevölkerung und unter Anrechnung der ein-
getretenen Freiwilligen (& 51, 3).
Im Großherzegthum Hessen wird die Divisions-Ersatz-Vertheilung seltens des Ministertums
des Innern im Einverständniß mit dem Divisions-Kommando aufgestellt.
Die Korps-Ersatz-Vertheilung enthält die Vertheilung der innerhalb der einzelnen
Infanterie-Brigade-Bezirke aufzubringenden Rekruten auf die Truppentheile.
2. In Boyern geben die Ersatzbehörden III. Instanz den Ober-Ersatz-Kommissionen die
nach Moßgabe der Ministerlal-Ersotz Vertheilung auf die einzelnen Infanterie-Brigade-
Bezirke treffenden Rekrutenquoten bekannt.
Vermag ein Infanterie-Brigade-Bezirk die ihm auferlegte Bedarfzahl nicht aufzubringen,
so wird die fehlende Zahl durch die betreffende Ersatz-Behörde dritter Instanz auf die
*) In Sochsen erfolgt die Korps-Erso-Vertheilung durch das Kriegs-Ministerium, in Württemberg durch
den Oder-Rekrutirungs-Rath.
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