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Der Civil-Vorsitzende entnimmt das erforderliche Unterpersonal aus seinem Dienstpersonal.
Er sorgt ferner für die Heranziehung und rechtzcitige Benachrichtigung der vier bür-
gerlichen Mitglieder der verstärkten Ersatz-Kommission des Aushebungs-Bezirkes (§. 2, 6).
Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission veranlaßt das rechtzeitige Erscheinen der mit
der Führung der Rekrulirungs-Stammrollen in jedem Musterungs-Bezirk betrauten Personen
beim Musterungs-Geschäft. Dieselben haben die Rekrutirungs-Stammrollen, welche ihnen
der Civil-Vorsitzende in der Regel mit dieser Benachrichtigung zurückgibt, mit zur Stelle
zu bringen.
8. 61.
Beorberung der Militärpflichtigen zur Musterung.
Die Beorderung der Militärpflichtigen zur Musterung erfolgt durch die Gemeinde-Vorsteher 2c.
Bezügliche Mittheilung an die Gemeinde-Vorsteher 2c. ergeht bei Gelegenhelt der nach
§60, 3 erfolgenden Benachrichtigung.
Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission macht in seinem Aushebungs-Bezirk den
Reiseplan zu wiederholten Malen bekannt.
. In Folge dieser Beorderung oder Bekanntmachung müssen sich alle Militärpflichtigen des
Aushebungs-Bezirks, welche noch keine endgültige Entscheidung durch die Ersatz-Behörden
erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, zur
Musterung in ihrem Musterungs-Bezirk stellen.
Entbindungen von der Gestellungspflicht dürfen nur durch den Civil-Vorsitzenden der
Ersatz-Kommission verfügt werden.
Eine Gestellung in einem andern Musterungsbezirk ist nur ausnahmsweise zulässig,
wenn Militärpflichtige ohne ihr Verschulden an der Theilnahme an dem in ihrem Musterungs=
Bezirk stattgehabten Musterungs-Geschäft verhindert waren.
Ein Militärpflichtiger, welcher der Beorderung zur Musterung keine Folgze leistet, kann
durch Anwendung gesetzlicher Zwangsmaßregeln zur sofortigen Gestellung angehalten werden.
Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermin verhindert ist, hat ein ärztliches
Attest einzureichen. Dasselbe ist durch die Polizei-Behörde zu beglaubigen, sofern der aus-
stellende Arzt nicht amtlich angestellt ist.
Seine außerterminliche Musterung darf durch die Ersatz-Kommission veranlaßt werden
C. 77).