Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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O. — 63 — 
Die Abschlußnummer wird hierdurch nicht hinaufgerückt. 
R. M. G. 5. 18. 
8. 66. 
Loosungsscheine. 
. Den Militärpflichtigen des laufenden Jahrganges werden nach der Loosung Loosungsscheine Schema 11. 
ertheilt. 
Sie dienen als Ausweis für die Militärpflichtigen während der Dauer ihrer Militär- 
pflicht. 
Die Aushändigung der Loosungsscheine erfolgt unmittelbar nach der Loosung durch die 
Gemeindevorsteher oder deren Vertreter, welchen dieselben durch die Civil-Vorsitzenden der 
Ersatz-Kommission zugehen. 
Vor der Aushändigung werden die Rekrutirungs-Stammrollen durch Eintragung der 
Lvosnummern ergänzt. 
. Die Loosungsscheine sind bei allen Anmeldungen zur Rekrutirungs-Stammrolle und jeder 
Gestellung vor den Ersatz-Behörden vorzuzeigen. 
Bei jeder Gestellung werden sie durch die Ersatz-Kommisslon vervollständigt. 
S. 67. 
Beendigung des Musterungs-Geschifts. 
Nach geschehener Loosung ist das Musterungs-Geschäft beendigt. 
Ueber die ordnungsmäßig stgttgehabte Loosung wird ein Protokoll aufgenommen und von 
allen Mitgliedern der verstärkten Ersatz-Kommission unterzeichnet. 
Hiernach werden die außerordentlichen Mitglieder entlassen. 
Die ständigen Mitglieder vergleichen ihre alphabetischen Listen nochmals genau und reichen 
hlerauf nach näherer Bestimmung der Ober-Ersatz-Kommission eine summarische Ueber- 
sicht der Resultate des Musterungs-Geschäfts an die Ober-Ersatz-Kommission (unter der 
Adresse des Militèr-Vorsitzenden) ein. 
Aus dieser Uebersicht muß sich ergeben, ob der vorläufigen Brigade-Ersatz-Vertheilung 
hat entsprochen werden können (S. 54, 1). 
Ueber etwaige Einstellung unsicherer Diensipflichtiger ist zugleich Meldung zu erstatten 
(6K. 65, 3). 
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