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Die Ausschließungs-, Ausmusterungs-, Ersatz-Reserve und Seewehr-Scheine werden im
Schiffer Musterungs-Termin durch die Ersatz-Kommission im Auftrage der Ober-Ersatz-
Kommission ausgefertigt und zugleich ausgehändigt.
Die hiernach berichtigten Vorstellungslisten werden (unter der Adresse der Militärvorsitzenden)
der Ober-Ersatz-Kommission zum 1. Februar eingereicht, welche dieselben nach entsprechen-
der Ergänzung ihrer Exenplare zurücksendet.
Elfter Abschnitt.
Schluß des Ersatzgeschäfts.
g. 76.
Nachersatzgestellungen.
.Für Abgang an Mannschaften sämmtlicher Jahrgänge, welche in der Zeit von der Ein-
stellung der Rekruten bis zum 1. Februar entsteht, wird auf Verlangen der Truppen
Nachersatz gestellt.
Der Nachersatz wird aus demjenigen Brigade-Bezirk gestellt, aus welchem der Truppen-
theil bei der letzten Einstellung seine Rekruten erhalten hat.
Sind dieselben aus mehreren Infanterie-Brigade-Bezirken ausgehoben, so wird der
Nachersatz aus demjenigen gestellt, in welchem der in Abgang gekommene Mann ausge-
hoben war.
Die Vertheilung der Nachersatzgestellung auf die Aushebungs-Bezirke geschieht durch die
Ober-Ersatz-Kommission nach den im §. 54 enthaltenen Grundsätzen.
Den zu Nachersaetzgestellungen ausgehobenen Rekruten (F. 72, 5), welche bis zum 1. Fe-
bruar keine Gestellungs-Ordre erhalten haben, werden durch die Landwehr-Bezirks-Kom-
mandos die Urlaubspässe wieder abgenommen und durch Lvosungsscheine ersetzt, sofern
ihnen nicht Ersatz-Reservescheine (§. 72, 7) zu ertheilen sind. Den Landwehr-Beczirks-
Kommandos liegt im ersteren Falle die Pflicht ob, ihre Wiedereintragung in die alpha-
betische Liste zu veranlassen.
§. 77.
Außerterminliche Musterungen.
Außerterminliche Musterungen werden bei plötzlich eintretendem Ersatzbedarf, bei der Vor-
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