Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

Schema 13. 
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stellung von Militärpflichtigen, welche aus dem Auslande oder von See zurückkehren, 
und beim Aufgreifen unsicherer Diensipflichtigen vorgenommen. 
Die außerterminlichen Musterungen erfolgen durch die ständigen Mitglieder der Ersatz- 
Kommission. 
Die ärztliche Untersuchung findet im Landwehr-Batalllons-Stabsquartier statt. 
Der Zusammentritt der Kommission ist nicht erforderlich; es genügt schriftlicher Verkehr. 
Ueber Militärpflichtige der seemännischen Bevölkerung wird nach den im K. 75. ent- 
haltenen Grundsätzen entschieden. 
Außerterminlich gemusterte und tauglich befundene Militärpflichtige der seemännischen Be- 
völkerung werden, sofern sie in der regelmäßigen Reihensolge zum Dienst heranzuziehen 
sind oder die Einstellung wünschen, sogleich in die Flotte eingestellt. 
Sie kommen — mit Ausschluß der als unsichere Dienstpflichtige ausgebobenen Re- 
kruten — auf den Ersatzbedarf entweder des vorhergehenden (K. 75, 4) oder, sofem 
der Bedarf für das vorhergehende gedeckt ist, des laufenden Jahres zur Anrechnung. 
Ueberzählige werden nach S. 75, 7 behandelt. 
Ueber die außerterminlich gemusterten Militärpflichtigen der Land-Bevölkerung wird der 
Ober-Ersatz-Kommission (unter der Adresse des Militär-Vorsitzenden) Meldung erstattet, 
welche Bestimmung über etwaige Einstellung derselben erläßt. 
Die außerterminliche Musterung Einjährig-Freiwilliger geschieht nach K. 94, 7. 
K. 78. 
Resultate des Ersatz-Geschäftes. 
Im Laufe des Monats März stellen die Ober-Ersatz-Kommissionen für ihren Bezirk 
die Resultate des Ersatz-Geschäftes, wozu ihnen die Ersatz-Kommissionen das etwa noch 
erforderliche Matertal zu liefern haben, nach Schema 13 zusammen. 
Diese Uebersichten schließen mit dem 1. Februar des laufenden Jahres ab. 
Die nach Schema 13 aufgestellten Uebersichten werden durch den Infanterie-Brigade-Kom- 
mandeur dem General-Kommando, in Hessen dem Diovisions-Kommando, vurch den Civil- 
Vorsitzenden der Ober-Ersatz-Kommission der in der dritten Instanz funglrenden Civil- 
Behörde eingereicht. 
Den Uebersichten sind Berichte über etwaige besondere Wahrnehmungen beim Ersatz- 
Geschäft beizufügen.
	        
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