Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

Rcserve zweiter Klasse über und hat sich im Laufe des genannten Monats bei dem Bezirks-Feldwebel 
zu melden, um auf diesem Schein die Ueberführung zur Ersatz-Reserve zweiter Klasse bescheinigen zu 
lassen. So lange diese Bescheinigung fehlt, gehört Inhaber zur Ersatz-Reserve erster Klasse. 
Die Ersatz-Reservisten zweiter Klasse unterliegen in Friedenszeiten keiner militärischen 
Kontrole. Bei ausbrechendem Kriege können sie im Falle außerordentlichen Bedarfs zur Ergänzung 
des Hecres verwandt werden. 
Die Einziehung erfolgt alsdann nach Altersklassen. Die Mannschaften der zur Einziehung 
gelangenden Altereklassen unterliegen den für Militärpflichtige geltenden Vorschriften. Nach Auflösung, 
der Ersatz-Truppentheile hört die Pflicht zum Diensteintritt für alle Ersatz-Reservisten zweiter Klasse, 
welche nicht zum aktiven Dienst einberufen, auf. 
Ersatz-Reservisten, welche durch Konsulatsatteste nachwelsen, daß sie in cinem außereuropätschen 
Lande, jedech mit Ausschluß der Küstenländer des Mittelländischen und Schwarzen Meeres, eine 
feste Stellung als Kaufleute, Gewerbetreibende u. s. w. erworben haben, können für die Dauer ihres 
Aufenthalts außerhalb Europas von der Gestellung bei ausbrechendem Kriege befreit werden. Bezüg- 
liche G. suche sind von den Ersatz-Reservisten erster Klasse durch den Bezirks-Feldwebel an das Landwehr- 
Bezirks-Kommando, von den Ersatz-Reseroisten zweiter Klasse an den Civil-Vorsitzenden derjenigen 
Ersacz-Kommissien zu richten, in deren Bezirk die Gesuchsteller sich beim Eintritt in das militär- 
pflichtige Alter zur Stammrolle angemeldet haben. 
Mit dem vollendeten 31 der Lebenejahr erfolgt der Uebertritt zum Landsturm, ohne daß es 
einer besonderen Verfügung bedarf. 
Dieser Schein dient Inhaber allen Militär= und Civil-Behörden gegenüber als Ausweis. 
.. (Ort) „den ien 18 
Ober Ersatz-Kommission im Bezirk der 
. ten Infanterie-Brigade. 
  
Oer Militär-Vorsitzende. Der Civil-Vorsitzende. 
(L. S.) 
Inhaber ist zur Ersatz-Reserve zweiter Klasse übergeführt a n 18 
(L. 8.) 
Original kostenfrei. Duplikt 50 Pfennig. 
Anmerkung zu Schemoa 3. 
Der Eriaß.Nerserve-Schein I. wird auf einem ganzen Bogeu ausgesertit. 
Alle Meldungen der Ersot-Reservisten erster Klasse werden durch die Bezirke-Feldwebel auf der 
Kweiten Hälfte desselber bescheirigt. ! n D i 
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