Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

W. O. — 99 — 
Nr. der Vorstellungsliste Schema 1. zu K. 39. 
des Aushebungs-Bezirkke 
pro 18 
Ersatz-Reserve-Schein II. 
Der (Stand und Gewerbbe Vor= und Zunamhe , geboren 
am. .... 18 .. zu .. . ... (Ort, Bezirksamt, Regierungs-Bezirk, Bundesstaat) wird 
hiermit auf Grund des . 39 der Ersatz Ordnung der Ersatz Reserve zweiter Klasse überwiesen. 
Die Ersatz-Reservisten zweiter Klasse unterliegen in Friedenszeiten keiner militärischen Kon- 
trole. Bei ausbrechendem Kriege können sie im Falle außerordentlichen Bedarfs zur Ergänzung des 
Heeres verwandt werden. "“ 
Die Einzihung erfolgt alsdann nach Altersklassen. Die Mannschaften der zur Einziehung 
gelangenden Altersklassen unterliegen den für Militärpflichtige geltenden Vorschriften. Nach Auflösung 
der Ersatz-Truppentheile hört die Pflicht zum Diensteintritt für alle Ersatz-Reservisten zweiter Klasse, 
welche nicht zum aktiven Dienst einberufen, auf. 
Ersatz-Reservisten zweiter Klasse, welche durch Konsulatsatteste nachweisen, daß sie in kinem 
außereuropälschen Lande, jedoch mit Ausschluß der Küstenländer des Mittelländischen und Schwarzen 
Meeres, eine faste Stellung als Kaufleute, Gewerbetreibende u. s. w. erworben haben, können ür 
die Dauer ihres Aufenthalls außerhalb Europas von der Gestellung bel ausbrechendem Kriege be- 
freit werden. Bezügliche Gesuche sind an den Civil-Vorsitzenden derjenigen Ersotz-Kommisston zu 
richten, in deren Bezirk die Gesuchsteller sich beim Eintritt in das mililtärpflichtige Alter zur Stamm- 
rolle angemeldet haben. 
Mit dem vollendeten 31 en Lebensjahr erfolgt der Uebertritt zum Landsturm, ohne daß es 
einer besonderen Verfügung bedarf. 
Dieser Schein dient Inhaber allen Militär= und Civil-Behörden gegenüber als Ausweis. 
....... Ober-Ersatz-Kommission im Bezirk der 
.. en Infanterie-Brigade. 
Der Militär-Vorsttzende. Der Civil-Vorsitzende. 
(L. 8) 
Ortginal kosten frei. Duplakat 50 Pfennig.
	        
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