Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

der Vorstellungallse“ Schema 8. zu &. 40. 
deir- hebunge Lerkek 
Seewehr-Schein. 
Pro 18. 
Da ....... (StanbundGewerbe)....... (Vot-uud3uuame.»..». geboren 
Is-....... 18(OrtBezirksamtRegierungsbezlrtBundesstaat),wtrd hiermit auf 
Hrum# des K. 40 der Ersatz- Ordnung der Seewehr zweiter Klasse überwiesen. 
Derselbe gehört zu den Mannschaften des Beurlaubtenstandes und steht bis zum Zeitpunkt 
seiner Entlassung aus der Seewehr unter der Kontrole der Landwehr-Behörden 
mhaber ist verpflichtet, sich innerhalb vierzehn Tagen nach Aushändigung dieses Scheincs 
bei dem nächsten Landwehr-Bezirks-Feldwebel behufs Aufnahme in die Kontrole zu melden. Er ver- 
bleibt bis zu seiner Entlassung aus der Seewehr in der Kontrole dleses Feldwebels. 
Ueberweisung an einen anderen Bezirks-Feldwebel geschieht nur auf Antrag des Inhabers. 
Inhaber ist verpflichtet, jede Wohnungs-Veränderung auf dem Festlande dem Bezirks-Feld- 
webel innerhalb 14 Tagen anzuzeigen. 
Jede Meldung kann mündlich oder schriftlich geschehen; in beiden Fällen ist dieser Schein 
dem Bezirks-Feldwebel vorzulegen. Wer sich schriftlich meldet, hat auf die Adresse „Militaria“ zu 
schreiben und den Brief offen oder unter dem Siegel der Orts- Polizei. Behörde einzusenden. Nur 
solche Briefe sind innerhalb des Deutschen Reichs portofrei. Die portofreie Benutzung der Stadt- 
post ist ausgeschlossen. 
Inhaber kann ungehindert verreisen und sich für Fahrten zur See anmustern lassen, hat 
jedoch Vorkehrungen dahin zu treffen, daß ihm eine etwaige Gestellungs-Ordre richtig zugehen kann. 
Bei eintretender allgemeiner Mobilmachun haben sich die Seewehr-Mannschaften, sofern 
sie sich im Auslande oder zur See befinden, in das Inane zurückzubegeben, sofern sie nicht von dem 
deur auf ihr Ansuchen ausdrücklich hiervon befreit worden sind. 
de erfolgte Rückkehr ist dem Bezirks-Feldwebel sofort zu melden. 
Bzasich der Kontrole oder der Einberufung entzieht, wird nach der Strenge des Militär- 
Strafgese - Soaskrafe 
anhaber wird am 1½ Oktober 18 aus der Scewehr entlassen und hat sich an diesem 
Termin bei dem Bezirks-Feldwebel zu melden, um auf diesem Schein die Entlassung bescheinigen zu 
lassen. So lange diese Bescheinigung fehlt, gehört Inhaber zur Seewehr zweiter Klasse. 
Dieser Schein dient Indaber allen Militär- und Gioil Behörden gegenüber als Ausweis. 
t)...·.... 
(Im Asinen der) Dis. vöitt infin im Bezirk der 
uen Infanterie-Brigade. 
Der ine Der Civil-Vorsitzende 
(der Ersatz-Kommission.) 
Inhaber ist aus dem SEronh. Verhältniß entlassen am tten 18 
8. 
Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig. 
Anmerkung zu Schema 5. 
Der Seewehr-Schein wird auf einem ganzen Bogen ausgefertigt. 
Alle Meldungen der Mannschaften der Seewehr zweiter Klasse werden durch die Bezirks-Feldwebel auf 
der zweiten Hälfte des Seewehr-Scheines bescheinigt. 
Bei der ersten Anmeldung ist auf dem Seemhr. Scheine diejenige Landwehr-Kompagnie genau zu be- 
zeichnen, in deren Kontrole Inhaber getreten. 
Bei Anmusterungen für Fahrten zur See erfolgt die bezügliche Benachrichtigung der Bezirks-Feld- 
webel durch die Musterungebehörden (Seemannsämier).
	        
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