Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

W. O. — 107 — 
Nr. . . der Vorstellungeliste Schema 12. zu & 72. 
des Aushebungs-Bezirkes 
pro 18 
Urlaubspaß. 
Der Rekrut (Stand oder Gewerbe)g .. (Vor= und Zunamhe ge- 
boren am en 18 zu (Ort, Bezirksamt, Reglerungs. Bezirk, Bundesstaal), ist bei der 
Aushebung pro 18. frr (Truppentheil oder Waffengattung) ausgehoben und 
bis zu seinem Diensteintritt nach .. beurlaubt worden. 
Inhaber hat sicg (Zeitangabe oder zu setzen: „an einem noch später zu be- 
stimmenden Tage") zur Absendung an seinen Truppentheil bei den (Landwehr-Bezirks- 
Kommando) in (Ort) ., wenigstens mit Oberkleidern, Stiefeln und zwei Hemden ver- 
sehen, unter Abgabe dieses Passes zu melden. 
Im Unterlassungsfalle wird er nach dem Militär-Strafgefetz bestraft. 
Inhaber ist verpflichtet, jede Aufenthalts-Veränderung dem Landwehr-Bezirks-Feldwebel an- 
zuzeigen und sich beim Eintritt in einen anderen Landwehr-Kompagnie-Bezirk bei dem dortigen Be- 
zirks-Feldwebel anzumelden. 
.„den . .ten 11. 
Landwehr-Bezirks-Kommando 
(I. S.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.