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ermäßigte Preis zur Anwendung, so daß z. B. 9 Decigramm Argentum nitricum
fusum nicht mit 45 Pfennig, sondern nur mit 30 Pfennig zu taxiren sind; daß ferner
3 Centigramm von Chininum sulfuricum 3 Pfennige kosten, 6 Centigramm 6 Pfennige,
2 Decigramm 20 Pfennige, 7 Decigramm bis inclusive 1 Gramm 70 Pfennige, 1 Gramm
und 2 Decigramm nur 84 Pfennige u. s. w.
Für diejenigen Arzneisteffe und Präparate, für welche in der Toxe ein Minimalpreis
angesetzt ist, darf dieser Preis in Ansatz gebracht werden, bis durch Thellung des für die
beigesetzte größere Gewichtsmenge oder durch Vervielfältigung des für die beigesetzte
kleinere Gewichtsmenge bestimmten Taxpreises der angegebene Minimalpreis erreicht oder
überschritten wird, so daß z. B. jede Quantität von Jodum bis inclusive zu 1 Gramm
10 Pfennig, 1 Gramm 2 Drcigramm dagegen nur 12 Pfennig; jede Quantität von
Atropinum sulfuricum bis zu 2 Centigramm 20 Pfennig, 3 Centigramm 30 Pfennig,
7 Centigramm bis inclusive 1 Deeigramm 70 Pfennig, 1 Declgramm 2 Centigramm
84 Pfennig kosten.
Bel dem Taxiren der Recepte ist der aus dem Summiren der einzelnen Positionen sich
ergebende Taxpreis — wenn derselbe 1 Mark nicht übersteigt — auf die Weise ab-
zurunden, daß 1 bis 4 Pfennig auf 5 Pfennig und 6 bis 9 Pfennig auf 10 Pfennig
erhöht werden.
Wenn jedoch der Taxpreis des Receptes 1 Mark übersteigt, wird in der Weise abge-
rundct, daß z. B. 1 Mark 1 bis 4 Pfennig auf 1 Mark, dann 1 Mark 6 bis 9 Pfennig
auf 1 Mark 5 Pfennige zu reduciren sind.
Sind in der Pharmakopoe von einem Arzneimittel mehrere Sorten aufgeführt, und hat
der Arzt die eine oder andere im Recepte nicht näher bezeichnet, so ist nur der Preis
für die wohlfeilere Sorte in Ansatz zu bringen.
. Bei Arzneimitteln, welche in der Toxordnung nicht aufgeführt sind, darf neben der Tare für
die Arbeit der Ankaufspreis mit einer Erhöhung von 100 Procent in Ansatz gebracht werden.
6. Von den setten und spezifisch schweren ätherlschen Oelen und von den Tinkturen werden
20 Tropfen, von den übrigen ätherischen Oelen, dem Chloroform, dem Essigäther, dem
Aether-Weingeist und von wässerigen Flüssigkeiten 25 Tropfen, vom Acther 50 Tropfen
auf 1 Gramm berechnet.
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