368 E. Die Sprache der Kirche.
die der Bedeutung dieses Sprachwechsels gerecht wird. 1) Des Niederdentschen
wohl kundig, wenngleich der dänischen Sprache nicht mächtig,
konnte Klotz bei der gemischten und doppelsprachigen Bevölkerung der
Flensburger Propstei in seinen amtlichen Obliegenheiten keinen besonderen
Schwierigkeiten begegnen. Als einem Freunde und einer Vertrauensperson
der dänischen Könige Christian IV. und Friedrich III.,
von denen ihn der letztere zum Generalsuperintendenten von ganz
Dänemark und des königlichen Anteils der Herzogtümer zu erheben
gedachte, war ihm schwerlich Haß und Feindschaft gegen alles Dänische
vorzuwerfen. Wenn er, ohne Räücksicht auf das Wahlrecht der Gemeinde
zu nehmen, in Esgrus die Einsetzung eines von ihm begünstigten
Kandidaten Paul Moth mit der Begründung, daß er 14 Jahre der
Schule in Flensburg aufgewartet habe und der dänischen Sprache
wohl kundig sei, „die deß Ohrtes ein Prediger billig wissen solle“,
durchzusetzen suchte, so zeugt das wohl von einem herrschsüchtigen und
willkürlichen Verfahren in der Leitung der kirchlichen Angelegenheiten,
aber nicht von einer feindlichen Gesinnung gegen die herrschende Volkssprache.
Derselbe Mann, der 1649 in einem Visitationsberichte als
ein Mittel zur Förderung des Schulwesens den Rat erteilt, „den
Kindern an denen Orten, da gar keine deutsche Sprache ist, als an
den jütlendischen Grentzen nicht den deutschen Catechismus, sondern den
denischen in Schulen zu lehren“ und insbesondere zu „Haterßleben in
der Statt eine Denische Catechismus-Schule“ zu halten, muß für sein
Vorgehen in der Flensburger Propstei kirchliche, auf Einheit des Bekenntnisses
und infolgedessen auch auf Einheit der Kirchensprache hinzielende,
jedenfalls andere Gründe gehabt haben als Pontoppidan ihm
fast ein Jahrhundert später untergelegt hat.?) Wenn dessen gehässiger
dänische, teils die plattdeutsche Sprache beim Kirchendienst abgeschafft und an
deren Statt die hochdentsche den armen Bauern aufgedrungen habe, welches, solange
die Kirche stehe, der Erbaumg ein unüberwindliches Hindernis setzen werde.
1) Slesv. Provindsialefter. 1860. 4. 256. Siehe unten S. 388.
2) Vidensk. Selskab. Skriter I. 72. 73. Ann. eccl. 1V. 121. Daß es
sich im wesentlichen immer um das Wahlrecht der Gemeinden handelte, das Klotz
ignorierte, um seine Kandidaten befördern zu können, sieht man auch aus einer
Schrift des Marens Esmarch in Klixbüll, die nach Cimbr. litt. II. 419 den
Titel trägt: Scriptum de scandalis circa vocationes ministrorum ceclesige