Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Seelen  im  Winde  und  ihren  dämonischen  Führer,  sind  einerseits  die
Mythen  vom  altgermanischen  Windgott  entsprossen,  andrerseits  die  vielgestaltigen
  Volkssagen  mit  ihrem  ethischen  und  pädagogischen  Beiwerk“

(Mo.,  307).
ie  Der  heilige  Abend.

Am  h.  Abend  ruht  die  Arbeit  ganz.  Mit  dem  23.  Dezember  muß
alles  blank  und  gescheuert  sein;  tut  es  die  Hausfrau  später,  so  träte
Aschenputtel  auf  ein  Jahr  in  ihr  Recht  (A.,  Br.).  Mangel  an  Speise
und  Trank  ziehen  ein,  wenn  bis  um  11  Uhr  vormittags,  am  Christabend
Eimer  und  Kannen,  der  Ofen,  die  Lampen  u.  a.  nicht  gefüllt  worden
sind  (A.,  Ob.,  Br.,  Gey.,  B.  4517).  Wer  Wäsche  mangelt,  dem  mangelt
der  Segen  im  ganzen  Jahr  (B.  74).  Die  Scheunentenne  muß  bis  zum
h.  Abend  gesäubert  sein  (Br.).  Einst  sollte  sie  den  umherziehenden
Geistern  als  Tanzplatz  dienen,  jetzt  soll  die  Reinigung  gutes  Getreide
bewirken  (Schl.).  Werden  die  Türen  zugeworfen,  so  fährt  der  Blitz  ins
Haus  (Th.  74“).  Die  Bäuerin  verkauft  —  auch  an  den  beiden  anderen
h.  Abenden  —  keine  Milch,  sonst  wird  das  Vieh  behext  (N.).  Wer
etwas  verborgt.  verliert  die  Macht  über  seinen  Hausstand  (Schl.,  B.);
ist  es  ein  Stallgerät,  so  kommt  Krankheit  unter  die  Tiere  (M.).  Wer
erhaltenes  Geld  zählt,  wird  habgierig  (Ma.).  Wer  näht,  muß  in  kommender
Zeit  viel  weinen  (A.).

Selbstverständlich  ist  der  erste  h.  Abend  auch  eine  Losnacht,
in  der  alle  Zauber  aufgetan  sind  und  sich  das  geheimnisvolle  Dunkel
der  Zukunft  entschleiern  läßt.  Ihm  gleich  an  Bedeutung  in  dieser
Beziehung  ist  der  Silvesterabend,  so  daß  viele  Orakel  entweder  an  dem
einen  oder  am  anderen  Abende  aufgestellt  werden.  Der  am  Christabend
  geworfene  und  mit  seiner  Spitze  nach  der  Tür  (A.,  Po.,  Mtt.,
Kl.)  oder  dem  Friedhofe  (Ar.)  zeigende  Schuh  kündet  dem  Werfer
Tod,  läßt  ihn  das  Elternhaus  verlassen  (Gey.),  oder  der  Familie
steht  Wohnungswechsel  bevor  (v.).  Ein  an  den  drei  h.  Abenden
aufgeschlagenes  Sterbelied  im  Gesangbuch  läßt  den  Wißbegierigen
sterben  (Br.).  (Uber  das  Stechen  und  Aufschlagen  von  Büchern
vgl.  W.  349.).  Hört  der  am  Christabend  (Silvester)  an  einem  Fensterladen
  Horchende  von  innen  ein  Ja,  so  geht  ein  von  ihm  gehegter
Wunsch  in  Erfüllung  (Th.,  Ehr.  341).  Wem  es  in  der  Christnacht
gelingt,  dreimal  unbemerkt  in  den  Hühnerstall  hinein=  und  herauszukommen,
  dem  ist  ein  glückliches  Jahr  bestimmt  (G.).  Ein  Wunsch  geht
in  Erfüllung,  wenn  man  auf  dem  finstern  Holzboden  beim  ersten  Glockenschlag
  der  Mitternachtsstunde  ein  Stück  Holz  „ergreift“  (Wo.).  Die
Zahl  der  ergriffenen  Scheite  kündet  die  Zahl  der  Kinder  (A.).  Junge
Mädchen  üben  das  „Näppelgreifen“.  (Vgl.  W.  333.)  Zu  diesem  Zwecke
setzen  sie  neun  Tassen  auf  den  Tisch.  In  acht  davon  bringen  sie  helles
Wasser  und  trübes,  Brot,  Geld,  Kohle  oder  schwarzes  Band,  ein  Kränzchen,
  ein  Stück  Holz  und  einen  Span.  Die  neunte  Tasse  bleibt  leer.
Das  um  seine  Zukunft  besorgte  Mädchen  umgeht  hierauf  mit  verbundenen
Augen  dreimal  den  Tisch  und  greift  einmal  oder  dreimal  in  eine  der
Tassen.  Was  es  ergreift,  das  bringt  die  Zukunft.  Die  acht  Dinge