Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

.K 11. 253 
Bei der Scheiben-Form darf die Höhe des Cylinders die Hälfte des Durchmessers nicht 
übersteigen. 
Decigrammstücke erhalten die Form rechtwinkeliger Blechplättchen mit aufgebogenem Rande, 
Centigrammstücke eine gleiche Form mit aufgebogener Ecke. 6 
Außerdem sind Einsatzgewichte zulässig, bei denen die einzelnen Gewichtsstücke mit 
Ausnahme des kleinsten, massiv ausgeführten, die Form in einander zu setzender Schalen haben, 
deren äußerste mit einem Charnierdeckel versehen ist und das Gehäuse bildet. Die doppelt 
vorhandenen Gewichtsstücke von gleicher Schwere müssen eine solche Form haben, daß sie mit 
dem nächst größeren und nächst kleineren Gewichtsstücke nicht verwechselt werden können. Das 
Kilogrammgewicht dieser Art besteht aus 12 Stücken von 500, 200, 100, 100, 50, 20, 
10, 10, 5, 2, 2 und 1 Gramm, das 500 Grammgewicht aus 11 Stücken von 1/, Pfund, 
100, 50, 50, 20, 10, 10, 5, 2, 2 und 1 Gramm, und das Zweihundert Grammgewicht 
aus 9 Stücken von 100, 50, 20, 10, 10, 5, 2, 2 und 1 Gramm. Jedes dieser Stücke 
ist vorschriftsmäßig zu bezeichnen. 
Andere Einsatzgewichte als die vorstehend bezeichneten sind nicht eichfähig. 
8. 47. 
Sonstige Beschaffenheit. 
Die bei größeren gusteisernen Gewichten etwa vorhandenen Handhaben müssen aus Schmied- 
eisen und direct, d. h. ohne fremdes Zwischenmittel, als Blei und dergleichen, eingegossen sein. 
Gußeiserne Gewichte in Bomben= oder Cylinderform müssen oberhalb mit einem runden 
Justirloch versehen sein, das nach einer Höhlung führt. Dieses Justirloch muß über der 
Höhlung etwas enger sein, als an der Oberfläche des Gewichtes und sich zwischen beiden 
Stellen etwas erweitern, damit der Eichpfropf sich unten aufsetzen und beim Aufstauchen in 
der Erweiterung ausbreiten kann, dadurch aber festgehalten wird. 
Ueber die Größe der tiefer liegenden Höhlung läßt sich zwar eine bestimmte Vorschrift 
nicht geben; es ist aber mit Rücksicht auf die nachträgliche Ausfüllung derselben mit Justir= 
material das rohe Gewichtsstück — bei wesentlich gleicher Größe mit einem massiven voll- 
wichtigen Stücke — im Gusse leichter zu halten: 
beim 50 K Stück um höchstens 300 G. mindestens 100 G. 
„ 50 Pff. „ „ „ 250 „ » 90 „ 
„ 20 K. „ „ „ 200 „ » 80»
	        
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