Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände VI-LX. (61r)

238  VII.  Strafrecht  und  Strafproceß.

8  54.  Begriff  des  Zeugen  und  des  Beschuldigten  E.
XII,  1,  17.

5  56  Abs.  1.  Revision  wegen  Nichtbeeidigung  eines
thatsächlich  eidesmündigen  Zengen,  welcher  sein  Alter  unter
16  Wbren  augegeben  hat  E.  IX,  30.

3.  Vernehmung  des  wegen  Gestattung
von  Ge  Sille  ((  285  St  G.)  verustheilten  Wirthes  im
Strafverfahren  gegen  die  Spieler  ((284  StGB.)  E.  VII,
180.  Aussetzung  der  Beeidigung  eines  Zeugen  wegen  Verdachtes
  erst  zu  begehender  Strafthaten  E.  V,  37.

8  66.  Versicherung  der  Richtigkeit  der  Aussage  auf
den  früher  geleisteten  Eid  Seitens  eines  in  derselben
Hauptverhandlung  assertorisch  beeidigten  Zeugen  E.  IX,  31.

67.  Befragung  des  Zeugen  über  seine  persönlschen
Verhältnisse  E.  VII,  177.

73.  Entscheidung  über  den  Antrag  des  Vertheidigers,
einen  Sachverständigen  über  den  Geisteszustand  des  Angeklagten
  zu  vernchmen,  nach  freiem  Ermessen  des  Gerichtes
  E.  IX,  238.

81.  Rothwendigkeit  der  Bezeichnung  einer  bestimmten
  Irrenanstalt  in  dem  Beschlusse  E.  XI,

86.  Anwendung  und  practische  Bheiem  von
Mngenscheinstingen  im  Strafverfahren  E.  X,

98.  Beschlagnahme  durch  Forstbeamte  XII,  365.

103.  Vorguosepuns  des  amtlichen  Charakters'  einer
Durcssuchung  E.  V,

111.  *Wn  von  beim  Hehler  beschlagnahmten
Sachen  z1  den  Verletzten  E.  IX,  31.

112.  Dringende  Verdachisgründe  LVIII,  392.

*125.  Aufhebung  eines  amtsrichterlichen  Haftbefehles
auf  Beschwerde  des  Beschuldigten  gegen  seine  Verhaftung
überhaupt  LII,  333.

127.  Forstbeamte  als  Polizei=  und  Sicherheitsbeamten
  E.  ?  365.

128.  Strafbefehl  gegen  verhaftete  und  festgenommene
Personen  II,  242,  LII,  65,  177.  Vernehmung  eines  nach
Begehung  einer  strafbaren  Handlung  in  seinen  Bundesstaat
Zurückgekehrten  E.  V,  101.

44  Uebertragung  von  Vertheidigungen  an  Rechts-Poneipienten
  LIX,  367.

#  147  Abs.  1.  Acteneinsicht  durch  den  Vertheidiger
E.  V,  M.  Einsicht  von  Strafacten  durch  nicht  am  Verfahren
  Betheiligte;  LIX,  368.  Recht  auf  Acteneinsicht
eines  Rechtsanwalts  als  Beschuldigten  LV,  44.

Gebühren  des  lediglich  für  das  Verfahren
vor  dem  Landgerichte  bestellten  Vertheidigers  für  Einlegung.
und  Begründung  der  Revision  LX,  121.