Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch mit Königlicher Huld und Gnade 
gewogen. 
München, den 14. April 1876. 
Ludwig. 
v. Preschner. Dr. v. Lutz. v. Peufer. Dr. v. Fäustle. v. Perr. v. Maitinger. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Secretär, 
An Ministerialrath Graf von Hundt. 
die Kammer der Reichsräthe und die Kammer 
der Abgeordneten ergangen. 
  
Bekanntmachung, den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisen., dann des Invaliden= 
und des milden Stiftungs-Fonds für das Jahr 1874 betr. 
Seine Majestät der König haben, nachdem im versammelten Staatsrathe über 
den Vermögensstand des Miltär-Wittwen= und Waisen-, dann des Invaliden= und des milden 
Stiftungs-Fonds für das Jahr 1874 Vortrag erstattet wurde, inhaltlich Allerhöchster Ent- 
schlieung vom 31. März l. J. die Ermächtigung zu ertheilen geruht, daß das Resultat des 
Vermögensstandes der genannten Fonds durch das Gesetz= und Verordnungs-Blatt zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht werde. 
München, den 5. April 1876. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Maillinger.
	        
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