Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

M 16. 327 
e. Höhere Bürgerschulen, welche den Gymnaslen in den entsprechenden 
Klassen gleichgestellt sind. 
Großherzogthum Baden. 
Die Real-Abtheilung des Progymnasiums zu Lahr. 
Das Real-Gymnaslum zu Villingen. 
C. Tehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung gefordert wird. 
A. Oessentliche. 
I. Königreich Preußen. 
Provinz Schlesien. 
Die Katholische Städtische Höhere Bürgerschule zu Breslau. 
Provinz Sachsen. 
Die Höhere Bürgerschule zu Gardelegen. 
II. Königreich Sachson. 
Die Lehr= und Erziehungs-Anstalt für Knaben zu Dresden-Friedrichstadt. 
. Privat-Lehranstalten. 
I. Königreich Sachsen. 
Das Dr. Th. Schlemm'sche (früher Käuffer'sche) Lehrinstitut zu Dresden. 
II. Freie und Hansestadt Lübeck. 
Die Dr. G. A. Reimannssche (früher von Großheim'sche) Realschule zu Lübeck.
	        
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