Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

½2 L. 0,31 Kubikcentimeter. 
und für 0,2 „ 1 „ 
0,1„ 1 „ 
0,05 „ 0,5 „ 
0,02 „ 0,2 „ 
0,01 „ 0,1 „ 
Die zweite zur Ermittelung der im Verkehre zulässigen Abweichung bestimmte Bürette 
gibt zu den einzelnen Maaßen das Doppelte der obigen Volumina an. 
9. Diese Büretten lassen sich zur Anfertigung und Controlirung der für die gestatteten 
Maaßabweichungen vorhandenen Theilstriche auf den Eichkolben anwenden, sobald 
der richtige Inhalt der letzteren nach dem in Nr. 6 angegebenen Verfahren bestimmt worden ist. 
10. Die Prüfung von Hohlmaaßen mittelst des Gewichtes des den Fassungsraum 
des Maaßes füllenden Wassers läßt vorhandene Fehler mit dem höchsten Grade der Genauigkeit 
erkennen und kann daher zur Richtigstellung der Eichkolben sowie bei den Versuchen mit Luft- 
blasen Anwendung finden; für Richtigstellung der Controlnormale und der Hauptnormale, 
sowie der Büretten ist es unentbehrlich, setzt aber dabei Hülfsmittel voraus, welche bei den 
gewöhnlichen Eichanstalten weder vorhanden noch erforderlich sind. 
Bei der feineren Volumenbestimmung durch Wasser ist nämlich auf die Ausdehnung des 
Wassers und der Maaße bei verschiedenen Temperaturen und das hiedurch sich ändernde spe- 
eisische Gewicht des ersteren und Volumen der letzteren Rücksicht zu nehmen, so daß die genaue 
Bestimmung des Fassungsraumes der Normalmaaße sich nur durch umfängliche Rechnungen 
erreichen läßt. 
Die angedeuteten Fehlerquellen und die dafür erforderlichen Correctionen können aber 
bei Untersuchungen, wie sie bei den gewöhnlichen Eichanstalten vorkommen, außer Berücksich- 
tigung bleiben, wenn nur die bezüglich der richtigen Füllung der Gefäße früher angegebene 
Vorschrift, sowie die für das Wägen ertheilten Anweisungen befolgt werden. 
Wird z. B. in dieser Vereinfachung das hier erwähnte Verfahren bei den unter Nr. 7 an- 
geführten Versuchen zur Bestimmung der verschiedenen Größe der Luftblasen benutzt, so gelten 
als Gewichte für die den Fehlern entsprechenden Wassermengen die in Nr. 8 angeführten Zahlen, 
welche die Kubikcentimeter angeben, da dieselben zugleich die Gewichte dieser Wassermengen 
in Grammen bestimmen. 
11. Die Vergleichung der Gebrauchsnormale mit den Controlnormalen, welche von Zeit
	        
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