Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

M 36. 539 
a) zur Deckung des auf die Herstellung eines Ergänzungsbaues zum neuen Verwaltungs- 
gebäude und die innere Einrichtung desselben erlaufenen Aufwandes von 171,428 KA 
b) zur Deckung des Aufwandes für Einlegung eines fünften Geleises in der Station 
Straubing zu . . ls766JK 
c)zur.)iückzahlungemes aus den übernommenen v i haftenden Hypotheken= 
capitals u. . 3,428 .M. 
d) zur Deckung der Kosten für Einrichtung einer Station bei Steinmũhl zu 12,172 M. 
ferner 
e) der Kosten für Emführung elektrischer Läutwerke auf den übernommenen Ostbahn= 
linien im Zusammenhange mit der dadurch gebotenen Versetzung und Erbauung 
von — — und Herstellung verbesserter Drahtzugsschranken, veran— 
schlagt auf 985,000 M. 
) zur Rückzahlung eines weiteren, auf den übernommenen Ostbahngebäuden ruhenden 
Hypothekenkapitals von . . . . . ... 1,028 M 
endlich 
g) im hienach noch verbleibenden Restbetrag zu 171,628 M für nothwendige Stations- 
erweiterungen auf den Ostbahnlinien. 
8. 22. 
Der Pensionsfond für die Angestellten der vormaligen Ostbahngesellschaft ist mit dem 
Pensions= und Unterstützungsfond für das niedere Dienstpersonal der k. Verkehrsanstalten 
unter Uebernahme der auf ersterem Fond zur Zeit haftenden oder darauf noch erwachsenden 
Verpflichtungen auf den letztgenannten Fond zu vereinigen. 
Der Spitalfond der Bahnbauarbeiter ist dem zu gleichem Zwecke gebildeten Fonde der 
Staatseisenbahn-Bauverwaltung zu überweisen. 
Die übrigen mit den Ostbahnen an den Staat übergegangenen speciellen Fonds, nämlich: 
der Selbstversicherungsfond gegen Beschädigung von Mobiliarwerthen durch Brand 
und sonstige Unfälle, 
der allgemeine Unterstützungsfond und 
der Arbeiter-Invalidenfond 
sind ihrer bisherigen Bestimmung bis auf Weiteres zu erhalten und ausgeschieden von dem 
übrigen Fondsvermögen der k. Verkehrsanstalten zu verwalten. 
86“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.